Drucksache - 0265/VI
Ich frage das Bezirksamt: In der Berliner Zeitung vom
09. März 2007 wird ein Rechtsstreit des Jobcenters Marzahn- Hellersdorf um
Hartz IV geschildert. Eine Ausnahme war, dass das
sonst kostenfreie Verfahren mit einer Geldstrafe für das Jobcenter endete. Es
entstanden wegen „grob missbräuchlicher“ Handlung Verfahrenskosten von 250,00
Euro. Eine vorher eingegangene Eilentscheidung zu Gunsten des Arbeitslosen
wurde ignoriert. Ebenfalls wurden die „erheblichen Bedenken“ des
Landessozialgerichts nicht beachtet. Durch diesen Rechtsstreit
sind Aufwendungen und Kosten verursacht worden. 1.
Wurde in der Presse ein
Einzelfall zitiert, oder sind weitere Verfahren anhängig? 2.
Welche Maßnahmen wurden
veranlasst, um einen zukünftigen, ungerechten Umgang mit Arbeitslosen
auszuschließen? |
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