Drucksache - 0244/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 21.03.07 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.04.07 1. Gegenstand der Vorlage: Feste im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf 2. Die
BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
hat in seiner Sitzung am 20.03.07 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 97/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage
beigefügt. Dagmar Pohle Christian
Gräff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste
und öffentliche Ordnung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 13.03.07 BzStR
WirtTiefBürgOrd Vorlage
für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 97-III A. Gegenstand der Vorlage: Feste
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat
Herr Gräff 2.
Das "Biesdorfer Blütenfest" (Schlosspark Biesdorf),
das
"Alt-Marzahner Erntefest" (Angerdorf Alt-Marzahn),
der "Kaulsdorfer Weihnachtsmarkt" (Angerdorf Kaulsdorf)
und der "Alt-Marzahner Weihnachtsmarkt" (Angerdorf
Alt-Marzahn) sind Feste, die sich in den letzten Jahren verstetigt
haben. Die Schirmherrschaft für diese Veranstaltungen übernimmt auf Anfrage ein
Bezirksstadtrat/eine Bezirksstadträtin bzw. die Bezirksbürgermeisterin. 3.
Auf dem Alice-Salomon-Platz wird von einem externen Betreiber ein
Weihnachtsmarkt durchgeführt. Er hat dem Charakter des Zentrums "Helle
Mitte" Rechnung zu tragen. Der Bezirk unterstützt das Vorhaben im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten. Verantwortlich
für die Erarbeitung eines Konzeptes ist die Abteilung Wirtschaft, Tiefbau,
Bürgerdienste und öffentliche Ordnung. Diese wird umgehend ein
Interessenbekundungsverfahren eröffnen. 4.
Die unter 1., 2. und 3. benannten Feste werden in den Veranstaltungskalender
des Bezirksamtes aufgenommen. 6.
Das Bezirksamt beauftragt den zuständigen BzStR WirtTiefBürgOrd alle bisher
bestehenden Verträge mit Betreibern bezirklicher Feste fristgemäß zum
nächstmöglichen Termin zu kündigen, um zukünftig bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen klar
festgelegte Qualitätsmaßstäbe im Sinne des Bezirks festlegen zu können. Seite 2 C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe
Anlage E. Rechtsgrundlage: Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) §§ 15, 36 Abs. 2b, f F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Christian
Gräff Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste
und öffentliche Ordnung Anlagen D. Begründung Feste
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Der
Wirtschaftsbeirat des Bezirksamtes hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2005 mit
der Gestaltung von Festen an unterschiedlichen Standorten des Bezirkes
beschäftigt. Dabei
wurde einvernehmlich festgestellt, dass es erforderlich ist, die im Bezirk
durchgeführten Feste abzustimmen bzw. zu koordinieren. Ziel soll sein, das
Niveau der Feste im Bezirk zu heben und Dopplungen (z. B. mehrere Bierfeste
oder Blütenfeste) zu vermeiden. Es
wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es keine bezirklichen Feste gibt,
da das Bezirksamt nie als Veranstalter auftritt. Die
AG Tourismus des Bezirksamtes wurde beauftragt, das Thema „Feste im Bezirk“
unter den o. g. Prämissen zu diskutieren und einen Vorschlag für die künftige
Gestaltung von Festen im Bezirk zu unterbreiten. Im
Folgenden wurde zunächst festgestellt, welche gültigen vertraglichen
Vereinbarungen für die Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2006
existieren. Die
Veranstaltungsagentur Laubinger besitzt einen Vertrag mit dem Bezirksamt zur
Durchführung der Veranstaltungen: ·
Marzahner Frühling ·
Marzahner Oktoberfest ·
Weihnachtlicher
Jahrmarkt (Kündigungsfrist zum 31. 05. des laufenden Jahres für
das Folgejahr.) Mit
der Firma Präsenta GmbH – Messen & Veranstaltungen wurde ein Vertrag zur
Durchführung des ·
Biesdorfer
Blütenfestes ·
Alt-Marzahner
Erntefestes (Winzer- und Mühlenfest) abgeschlossen. (Kündigungsfrist
zum 31. 12. des laufenden Jahres für das Folgejahr.) In
den Jahren 1992 bis 2001 gab es vertragliche Beziehungen zwischen dem
Bezirksamt Hellersdorf bzw. Marzahn-Hellersdorf und dem Schaustellerverband
Berlin e.V. Sektion Ost zur Durchführung des Hellersdorfer Erntefestes. In
den Folgejahren wurde dieses Fest regelmäßig von der Veranstaltungsagentur
Laubinger in Zusammenhang mit dem Umweltfest veranstaltet. Die
AG Tourismus legte dem Wirtschaftsbeirat am 14. 11. 05 das Ergebnis ihrer Überlegungen dar (Anlage) und dieser
verständigte sich dazu, einen BA-Beschluss herbeizuführen. Anlage
1 zur BA-Vorlage 97-III Ergebnisse
der AG Tourismus
AG
Tourismus 14.11.2005 Information
an den Wirtschaftsbeirat Abstimmung zu
bezirklichen Festen - Protokoll
vom 14. 09. 2005, TOP 5 Wirtschaftbeirat
Entsprechend
der Festlegung des o. g. Protokolls wurde am 08. 11. 2005 in der AG Tourismus
zu den Schwerpunkten diskutiert: 1.
Welche Veranstaltungen
eignen sich zukünftig als Bezirksfeste bzw. was macht überhaupt ein
„Bezirksfest“ aus, sicher nicht nur der Name eines Ortsteiles? Worin liegt das
Interesse des Bezirkes an „eigenen“ Festen? 2.
Wie können diese
abgestimmt und koordiniert werden, reichen hierfür die Personalressourcen? 3.
Wie können andere Feste
thematisch/inhaltlich abgegrenzt und abgestimmt werden? 4.
Erstellung eines Planes
für Veranstaltungen im Bezirk. Mitgewirkt
haben: Herr
Müller Tiefbauamt Herr
Brockmann Natur-
und Umweltamt Frau
Stegemann Pressestelle Frau
Karrmann Gesundheit
und Soziales Frau
Paul Ordnungsamt Frau
Weigel Wirtschaftsförderung Frau
Winkler BildKultSport Frau
Schmidt Stadtplanungsamt Ausgangslage: In
den letzten Jahren hat sich die Durchführung von Straßenfesten gewerblicher
Veranstalter, die zum Teil auch als Bezirksfeste bezeichnet wurden,
verselbstständigt. Das heißt, gewerbliche Veranstalter organisierten nach ihrem
Ermessen Veranstaltungen und informierten das Bezirksamt über Ort und Zeit im
Genehmigungsverfahren bzw. vorab wahllos verschiedene Fachabteilungen zur
Bekanntmachung. Dadurch kam es zur Doppellung hinsichtlich Thema und Termin,
insbesondere sank die Qualität und
das Profil der Feste. Ergebnis: Die
AG Tourismus positionierte sich und empfiehlt dem Wirtschaftsbeirat: 1.
Der „Marzahner
Frühling“ und das „Hellersdorfer Erntefest“ sind die zwei Feste, die
den Bonus „Bezirkliches Fest“ tragen und als lebendige, ausstrahlungsstarke,
niveauvolle Veranstaltungen entwickelt werden sollen. Diese Feste haben sich traditionell in den ehemaligen Bezirken Marzahn und
Hellersdorf entwickelt und werden von der Bevölkerung angenommen. Das jährliche Umweltfest des Bezirksamtes ist zudem
im Hellersdorfer Erntefest integriert. 2.
Zur Auswahl profilierter Betreiber für diese Feste
sollten Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden. Um die dafür
erforderlichen Parameter wie z. B. §
Festlegung von
Qualitätsindikatoren, §
Umsetzung bzw.
gemeinsame Durchführung eines Interessenbekundungs- verfahrens sowie §
die Einbindung in die
unmittelbare Durchführung dieser Feste mit Finanz- bzw. Sachleistungen
auszuarbeiten, sollten
Gespräche mit den jeweiligen Zentren (Helle Mitte, IG Citymeile Hellersdorfer
Promenade und Marktplatz-Center sowie Eastgate und IG Marzahner Promenade, ggf.
auch die Stadtteilzentren) geführt werden. Der Bezirk stellt zur Umsetzung des
Interessenbekundungsverfahrens finanzielle Mittel zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, eine
bezirkliche AG Feste unter Leitung des Bereiches Bürgerdienste zu bilden. Dieser
Bereich wirkt fachübergreifend, daher sind hier keine Interessenskonflikte
hinsichtlich der Umsetzung von ordnungsrechtlichen Aufgaben zu befürchten. Die AG Tourismus kann diese Aufgabe
nicht übernehmen. Die Zielrichtung Tourismus wird nur geringfügig
tangiert und das erforderliche Zeitvolumen der jeweiligen Mitglieder/innen würde
bei weitem überschritten. Eine AG Feste bestand im ehemaligen
Bezirk Marzahn und hatte sich dort
positiv bewährt. 3.
Aus der Vielzahl der
bisher im Bezirk durchgeführten Feste zeichnen sich folgende Veranstaltungen in
Ortsteilen durch eine stetige Verfestigung hinsichtlich der Qualität sowie der
Annahme durch die Bewohner/innen aus: §
Biesdorfer Blütenfest
(Biesdorf, Schlosspark) §
Alt-Marzahner Erntefest
(Angerdorf Alt-Marzahn) §
Kaulsdorfer
Weihnachtsmarkt (Angerdorf Kaulsdorf) §
Alt-Marzahner
Weihnachtsmarkt (Angerdorf Alt-Marzahn). In erster Linie ist dies dem
Engagement der jeweiligen Interessengemeinschaften bzw. der dort ansässigen aktiven
Träger geschuldet. In deren Verantwortung sollte eine Fortführung dieser Feste
erfolgen. 4.
Das Bezirksamt kann
diese Feste im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Der Beitrag des
Bezirksamtes könnte der Verzicht auf die Festsetzungsgebühr bzw. auf die Gebühr
für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes sowie der Schutz der
Bezeichnung dieser Feste per BA-Beschluss sein. 5.
Zur
Jahrespressekonferenz können die Veranstaltungstermine vorgestellt werden. Außerdem
können die Termine im Veranstaltungskalender unter www.marzahn-hellersdorf.de
eingesehen werden. Um
die vorgenannten bezirklichen Hauptveranstaltungen wirksam bewerben und
vermarkten zu können, ist eine Veröffentlichung bei der BTM bzw. in den
Gastgeberverzeichnissen der Umlandregionen ein Vierteljahr vor Jahresbeginn
erforderlich. Die Arbeitsgruppe konnte
keine Einigung erreichen, in welchem Fachbereich dieser Plan zu führen ist. AG
Tourismus Anlage 2 zur BA-Vorlage
97-III Übersicht über alle
bisher abgeschlossenen Verträge
… - 2 -
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