Drucksache - 0244/VI  

 
 
Betreff: Feste im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 97/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
26.04.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        21.03.07

 

 

  

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.04.07

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:   Feste im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 20.03.07 beschlossen,

die BA-Vorlage Nr. 97/III  der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,

                        Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 

 

    

 

        

 

    

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.03.07

BzStR WirtTiefBürgOrd

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 97-III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Feste im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

B. Berichterstatter:      Bezirksstadtrat Herr Gräff

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt:                                                     
1. Der "Marzahner Frühling" und das "Hellersdorfer Erntefest" mit integriertem Umweltfest werden als herausragende Feste im Bezirk angesehen und unter die Schirmherrschaft des Bezirksamtes gestellt. Die Veranstaltungskonzepte sind vom Bezirksamt zu bestätigen.    

2. Das "Biesdorfer Blütenfest" (Schlosspark Biesdorf),     

                                                      das "Alt-Marzahner Erntefest" (Angerdorf Alt-Marzahn),

                                                      der "Kaulsdorfer Weihnachtsmarkt" (Angerdorf Kaulsdorf)  

                                                      und der "Alt-Marzahner Weihnachtsmarkt" (Angerdorf

                                                      Alt-Marzahn) sind Feste, die sich in den letzten Jahren

verstetigt haben. Die Schirmherrschaft für diese Veranstaltungen übernimmt auf Anfrage ein Bezirksstadtrat/eine Bezirksstadträtin bzw.  die Bezirksbürgermeisterin. 

3. Auf dem Alice-Salomon-Platz wird von einem externen Betreiber ein Weihnachtsmarkt durchgeführt. Er hat dem Charakter des Zentrums "Helle Mitte" Rechnung zu tragen. Der Bezirk unterstützt das Vorhaben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Verantwortlich für die Erarbeitung eines Konzeptes ist die Abteilung Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung. Diese wird umgehend ein Interessenbekundungsverfahren eröffnen.

4. Die unter 1., 2. und 3. benannten Feste werden in den Veranstaltungskalender des Bezirksamtes aufgenommen.
5. Das Ordnungsamt wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass bei Anmeldung weiterer Veranstaltungen eine Dopplung der Namen/Bezeichnungen der Feste vermieden wird
und eine Deklaration als bezirkliches Fest unterbleibt.

                                                      6. Das Bezirksamt beauftragt den zuständigen BzStR WirtTiefBürgOrd alle bisher bestehenden Verträge mit Betreibern bezirklicher Feste fristgemäß zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, um zukünftig bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen  klar festgelegte Qualitätsmaßstäbe im Sinne des Bezirks festlegen zu können.        

 

 

 

 

 

Seite 2

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) §§ 15, 36 Abs. 2b, f

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

 

 

 

Christian Gräff

Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,

Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 

 

 

 

Anlagen

 


 

 

D. Begründung

 

 

Feste im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

Der Wirtschaftsbeirat des Bezirksamtes hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2005 mit der Gestaltung von Festen an unterschiedlichen Standorten des Bezirkes beschäftigt.

 

Dabei wurde einvernehmlich festgestellt, dass es erforderlich ist, die im Bezirk durchgeführten Feste abzustimmen bzw. zu koordinieren. Ziel soll sein, das Niveau der Feste im Bezirk zu heben und Dopplungen (z. B. mehrere Bierfeste oder Blütenfeste) zu vermeiden.

Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es keine bezirklichen Feste gibt, da das Bezirksamt nie als Veranstalter auftritt.

 

Die AG Tourismus des Bezirksamtes wurde beauftragt, das Thema „Feste im Bezirk“ unter den o. g. Prämissen zu diskutieren und einen Vorschlag für die künftige Gestaltung von Festen im Bezirk zu unterbreiten.

Im Folgenden wurde zunächst festgestellt, welche gültigen vertraglichen Vereinbarungen für die Durchführung von Veranstaltungen im Jahr 2006 existieren.

 

Die Veranstaltungsagentur Laubinger besitzt einen Vertrag mit dem Bezirksamt zur Durchführung der Veranstaltungen:

 

·        Marzahner Frühling

·        Marzahner Oktoberfest

·        Weihnachtlicher Jahrmarkt

(Kündigungsfrist zum 31. 05. des laufenden Jahres für das Folgejahr.)

 

Mit der Firma Präsenta GmbH – Messen & Veranstaltungen wurde ein Vertrag zur Durchführung des

 

·        Biesdorfer Blütenfestes

·        Alt-Marzahner Erntefestes (Winzer- und Mühlenfest)

 

abgeschlossen.

(Kündigungsfrist zum 31. 12. des laufenden Jahres für das Folgejahr.)

 

In den Jahren 1992 bis 2001 gab es vertragliche Beziehungen zwischen dem Bezirksamt Hellersdorf bzw. Marzahn-Hellersdorf und dem Schaustellerverband Berlin e.V. Sektion Ost zur Durchführung des Hellersdorfer Erntefestes.

In den Folgejahren wurde dieses Fest regelmäßig von der Veranstaltungsagentur Laubinger in Zusammenhang mit dem Umweltfest veranstaltet.

 

Die AG Tourismus legte dem Wirtschaftsbeirat am 14. 11. 05 das Ergebnis ihrer  Überlegungen dar (Anlage) und dieser verständigte sich dazu, einen BA-Beschluss herbeizuführen.

 

 


Anlage 1 zur BA-Vorlage 97-III

 

 

Ergebnisse der AG Tourismus

                                                                                                                                       

AG Tourismus                                                                                                      14.11.2005

 

 

 

Information an den Wirtschaftsbeirat

 

 

Abstimmung zu bezirklichen Festen  - Protokoll vom 14. 09. 2005, TOP 5 Wirtschaftbeirat

 

Entsprechend der Festlegung des o. g. Protokolls wurde am 08. 11. 2005 in der AG Tourismus zu den Schwerpunkten diskutiert:

 

1.      Welche Veranstaltungen eignen sich zukünftig als Bezirksfeste bzw. was macht überhaupt ein „Bezirksfest“ aus, sicher nicht nur der Name eines Ortsteiles? Worin liegt das Interesse des Bezirkes an „eigenen“ Festen?

2.      Wie können diese abgestimmt und koordiniert werden, reichen hierfür die Personalressourcen?

3.      Wie können andere Feste thematisch/inhaltlich abgegrenzt und abgestimmt werden?

4.      Erstellung eines Planes für Veranstaltungen im Bezirk.

 

Mitgewirkt haben:

 

Herr Müller                             Tiefbauamt

Herr Brockmann                Natur- und Umweltamt

Frau Stegemann                Pressestelle

Frau Karrmann                   Gesundheit und Soziales

Frau Paul                               Ordnungsamt

Frau Weigel                           Wirtschaftsförderung

Frau Winkler                          BildKultSport

Frau Schmidt             Stadtplanungsamt

 

 

Ausgangslage:

 

In den letzten Jahren hat sich die Durchführung von Straßenfesten gewerblicher Veranstalter, die zum Teil auch als Bezirksfeste bezeichnet wurden, verselbstständigt. Das heißt, gewerbliche Veranstalter organisierten nach ihrem Ermessen Veranstaltungen und informierten das Bezirksamt über Ort und Zeit im Genehmigungsverfahren bzw. vorab wahllos verschiedene Fachabteilungen zur Bekanntmachung. Dadurch kam es zur Doppellung hinsichtlich Thema und Termin, insbesondere sank die Qualität  und das Profil der Feste.

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die AG Tourismus positionierte sich und empfiehlt dem Wirtschaftsbeirat:

1.      Der „Marzahner Frühling“ und das „Hellersdorfer Erntefest“ sind die zwei Feste, die den Bonus „Bezirkliches Fest“ tragen und als lebendige, ausstrahlungsstarke, niveauvolle Veranstaltungen entwickelt werden sollen.

Diese Feste haben sich traditionell in  den ehemaligen Bezirken Marzahn und Hellersdorf entwickelt und werden von der Bevölkerung angenommen.

Das jährliche Umweltfest des Bezirksamtes ist zudem im Hellersdorfer Erntefest integriert.

 

2.      Zur Auswahl  profilierter Betreiber für diese Feste sollten Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden. Um die dafür erforderlichen Parameter wie z. B.

§         Festlegung von Qualitätsindikatoren,

§         Umsetzung bzw. gemeinsame Durchführung eines Interessenbekundungs- verfahrens sowie

§         die Einbindung in die unmittelbare Durchführung dieser Feste mit Finanz- bzw. Sachleistungen auszuarbeiten,

sollten Gespräche mit den jeweiligen Zentren (Helle Mitte, IG Citymeile Hellersdorfer Promenade und Marktplatz-Center sowie Eastgate und IG Marzahner Promenade, ggf. auch die Stadtteilzentren) geführt werden.

 

      Der Bezirk stellt zur Umsetzung des Interessenbekundungsverfahrens finanzielle

      Mittel zur Verfügung.

 

      Es wird vorgeschlagen, eine bezirkliche AG Feste unter Leitung des Bereiches

      Bürgerdienste zu bilden. Dieser Bereich wirkt fachübergreifend, daher sind hier

      keine Interessenskonflikte hinsichtlich der Umsetzung von ordnungsrechtlichen

      Aufgaben zu befürchten.

      Die AG Tourismus kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Die Zielrichtung

      Tourismus wird nur geringfügig tangiert und das erforderliche Zeitvolumen der

      jeweiligen Mitglieder/innen würde bei weitem überschritten. 

      Eine AG Feste bestand im ehemaligen Bezirk Marzahn und hatte sich dort 

      positiv bewährt.

 

3.      Aus der Vielzahl der bisher im Bezirk durchgeführten Feste zeichnen sich folgende Veranstaltungen in Ortsteilen durch eine stetige Verfestigung hinsichtlich der Qualität sowie der Annahme durch die Bewohner/innen aus:

§         Biesdorfer Blütenfest (Biesdorf, Schlosspark)

§         Alt-Marzahner Erntefest (Angerdorf Alt-Marzahn)

§         Kaulsdorfer Weihnachtsmarkt (Angerdorf Kaulsdorf)

§         Alt-Marzahner Weihnachtsmarkt (Angerdorf Alt-Marzahn).

      In erster Linie ist dies dem Engagement der jeweiligen Interessengemeinschaften   

      bzw. der dort ansässigen aktiven Träger geschuldet. In deren Verantwortung

      sollte eine Fortführung dieser Feste erfolgen.

 

4.      Das Bezirksamt kann diese Feste im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Der Beitrag des Bezirksamtes könnte der Verzicht auf die Festsetzungsgebühr bzw. auf die Gebühr für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes sowie der Schutz der Bezeichnung dieser Feste per BA-Beschluss sein.

 

 

5.      Zur Jahrespressekonferenz können die Veranstaltungstermine vorgestellt werden. 

Außerdem können die Termine im Veranstaltungskalender unter

www.marzahn-hellersdorf.de eingesehen werden.

Um die vorgenannten bezirklichen Hauptveranstaltungen wirksam bewerben und vermarkten zu können, ist eine Veröffentlichung bei der BTM bzw. in den Gastgeberverzeichnissen der Umlandregionen ein Vierteljahr vor Jahresbeginn erforderlich. Die Arbeitsgruppe konnte keine Einigung erreichen, in welchem Fachbereich dieser Plan zu führen ist.

 

AG Tourismus

 

 


Anlage 2 zur BA-Vorlage 97-III

 

 

 

Übersicht über alle bisher abgeschlossenen Verträge

 

Vertrag geschlossen zwischen:

für den Zeitraum:

für die Veranstaltung/en:

1. Nachtrag vom

2. Nachtrag vom

 

Land Berlin, BA Hellersdorf von Berlin

Abt. Finanzen und Wirtschaft

und

Schaustellerverband Berlin e.V.,

Sektion Ost – Herr Laubinger

- geschlossen am: 03.02.1992 -

 

1992 - 1995

 

Hellersdorfer Erntefest

 

 

 

Land Berlin, BA Hellersdorf von Berlin

Abt. Finanzen und Wirtschaft

und

Schaustellerverband Berlin e.V.,

Sektion Ost – Herr Laubinger

- geschlossen am: 01.11.1995 -

 

1996 - 1999

 

Hellersdorfer Erntefest

 

30.12.1999

(Vertragsverlängerung bis 31.12.2000)

- BzStR WirtWohnBau

  Verkehr, Bernd Mahlke -

 

März 2001

(Vertragsverlängerung

bis 31.12.2001)

- BzStR WirtBauKult,

   Harald Paul -

 

Land Berlin, BA Marzahn von Berlin

Abt. Stadtgestaltung u Umweltschutz

und

Hans-Dieter Laubinger GmbH +Co.KG

- geschlossen am: 24./26.03.1997 -

 

1997 - 1999

 

- Marzahner Frühling

- Marzahner Oktoberfest

- Marzahner Weih-

  nachtsmarkt

 

24./26.03.1997

(Bezirksfusion 2001)

 

 

 

 

 

 

- 2 -

 

Vertrag geschlossen zwischen:

für den Zeitraum:

für die Veranstaltung/en:

1. Nachtrag vom

2. Nachtrag vom

 

Land Berlin, BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Abt. Wirtschaft, Liegenschaften, Bauen, Weiterbildung u. Kultur

und

Präsenta GmbH – Messen & Veranstaltungen

- geschlossen am: 21.09.2001 -

 

2001 - 2004

 

- Biesdorfer Blütenfest

- Alt Marzahner Ernte-

  fest

- Winzer- und Mühlen-

  fest

 

 

 

Land Berlin, BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Abt. Haushalt und Verwaltung

und

Schaustellerverband Berlin e.V.,

Sektion Ost – 1. Vorsitzender,

Herr Laubinger

- geschlossen am: 12.03.2002 -

 

15.04.02

      bis

06.05.02

- - - - - - - - - -

16.09.02

      bis

30.09.02

 

- Frühlingsfest

  Hellersdorf

 

 

- Erntefest

 

 

02.01.2004

(tageweise

 Vertragsverlängerung)

- OE Grund, Fr. Lange -

 

 

 

 

 
 

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