Drucksache - 0112/VI
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin 31.01.2007 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 22.02.2007 1.
Gegenstand der Vorlage: Neuwahl
der Mitglieder des Sozialhilfebeirates Das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 30.01.2007 beschlossen,
diese BVV-Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV
möge beschließen: Es werden
zu Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
zwei Jahren
gewählt: a)
Vertreter/-innen
der Gewerkschaften als
Hauptvertreterin Frau
Dagmar Poetzsch Deutscher
Gewerkschaftsbund Hauptpersonalrat als
Stellvertreterin Frau
Anja Leppelt Deutscher
Gewerkschaftsbund GEW b)
Vertreter/-innen
der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: als
Hauptvertreter/-in: Herr
Rainer-Michael Lehmann Freie
Demokratische Wohlfahrt e.V. Frau
Gertrud Page Beratung
& Lebenshilfe e.V. Diakonisches
Werk Herr
Dr. Thomas Pfeifer Paritätischer
Wohlfahrtsverband Berlin e.V. als
Stellvertreter/-in: Herr
Erik Schmidt Freie
Demokratische Wohlfahrt e.V. Herr
Thomas Reichert Beratung
& Lebenshilfe e.V. Diakonisches
Werk Austauschseite zur BA-Vorlage
Nr.32/III Frau
Waltraud Rudolph Mittendrin
in Hellersdorf Verein
zur Integration Behinderten e. V. c) Bezirksverordnete als
Hauptvertreterin Frau
Zoe Dahler für
die Fraktion DIE LINKE.PDS als
Stellvertreterin Frau
Beate Buchwald für
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als
Hauptvertreter Herr
Matthias Ehling für
die Fraktion der CDU als
Stellvertreter Herr
Benjamin Herrmann für
die Fraktion der FDP als
Hauptvertreterin Frau
Christiane Uhlich als
Stellvertreter Herr
Klaus Mätz für
die Fraktion der SPD Begründung: Sozialhilfeangelegenheiten werden von den Bezirksämtern in
eigener Zuständigkeit und Verantwortung als Selbstverwaltungsangelegenheiten
durchgeführt (Art. 66 Abs. 2 VvB, § 2 Abs. 1 BezVG, § 5 Abs. 1 Buchst. a) AZG). Gemäß § 62 SGB X gilt für förmliche Rechtsbehelfe gegen
Verwaltungsakte der Bezirke in Sozialhilfeangelegenheiten das
Sozialgerichtsgesetz, weil aufgrund von
§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG der Sozialgerichtsweg gegeben ist. Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGG erlässt den Widerspruchsbescheid
die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine
oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in
Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet, der vor
dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der
Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu
beteiligen ist. Dieser wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer
von zwei Jahren gewählt (§ 34 AZG, § 36 Abs. 2 Buchst. b und f BezVG, § 116
Abs. 2 SGB XII). Die
Wahlperiode des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem
31.01.2007. Damit ist eine Neuwahl sämtlicher Haupt- und Stellvertreter/-innen
ab dem 01.02.2007 auf der Grundlage des § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil XII
erforderlich. In den
Beirat sind zu wählen: a)
ein
Vertreter/eine Vertreterin der Gewerkschaften b)
drei
Vertreter/-innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen c)
drei
Bezirksverordnete. Für jedes ordentliche Mitglied ist gleichzeitig ein
Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu wählen, soweit ausreichend
Vertretervorschläge eingereicht wurden. Die Bezirksverordneten sind von ihren Fraktionen vorgeschlagen worden und in den Sitzungen der BVV vom 14.12.2006 und 25.01.2007 per Beschluss für den Beirat nominiert worden. Die Gewerkschaften und freien Wohlfahrtsverbände haben nach
Aufforderung durch die Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal ebenfalls
ihre Vorschläge eingereicht. Es sind durch die Abt. Gesundheit, Soziales und Personal die
u. g. Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, aufgefordert worden,
Vorschläge für die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
einzureichen. Die
Vorschläge lauten: Gewerkschaften: Deutscher
Gewerkschaftsbund Frau
Dagmar Poetzsch Frau
Anja Leppelt Vereinigungen,
die Hilfebedürftige betreuen: Arbeiterwohlfahrt Frau
Barbara Janzten Mittendrin
in Hellersdorf Verein zur
Integration Behinderter
e.V. Frau
Waltraud Rudolph Der
Paritätische Wohlfahrts- Frau
Karin Grunwald verband
Berlin Herr
Dr. Thomas Pfeifer Caritasverband für Berlin
e.V. kein
Vorschlag Deutsches
Rotes Kreuz kein
Vorschlag Freie
Demokratische Wohlfahrt
e.V. Herr
Rainer-Michael Lehmann Herr
Erik Schmidt Beratung
& Lebenshilfe e.V. Diakonisches
Werk Berlin-Brandenburg Frau
Gertrud Page Herr
Thomas Reichert Bei der
Auswahl der Mitglieder des neu zu wählenden Sozialhilfebeirates wurden im
Wesentlichen alle eingereichten Vorschläge berücksichtigt. Dabei ist das
Rotationsprinzip beachtet worden, so dass ehemalige Stellvertreter/-innen als
Hauptvertreter/-innen vorgeschlagen wurden und Neunominierte - als
Stellvertreter/-innen. Haupt- und
Stellvertreter/-innen sind in ihrer Beratungsfunktion im Rahmen des Beirates in
Sozialhilfeangelegenheiten gleichrangig. Dagmar
Pohle Bezirksbürgermeisterin und
Bezirksstadträtin der Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal |
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