Drucksache - 2429/V  

 
 
Betreff: Zur Änderung der Zuständigkeit für Mietzahlung für Hartz-IV-Betroffene
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
27.04.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
01.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. schriftliche Antwort PDF-Dokument

zusätzliche schriftliche Antwort

zusätzliche schriftliche Antwort

zu einer Großen Anfrage

- zur Kenntnisnahme -

 

 

Zusätzliche schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 2429/V des Bezirksverordneten Herrn Sven Kohlmeier - SPD

 

1.       Was wurde bisher an einmaligen Beihilfen für Mietschulden für Hartz-IV-Empfänger (01.01.-31.12.2005) gezahlt?

 

Die Übernahme von Mietschulden für Empfänger/-innen von  Leistungen nach dem SGB II (Hartz- IV-Empfänger) konnte im Jahr 2005 nur dann durch das Jobcenter erfolgen,  “... wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde” (§ 22 (5) SGB II).

 

Da diese Voraussetzung aufgrund der Arbeitsmarktsituation regelmäßig nicht erfüllt wurde, erfolgte durch das Jobcenter die Antragsablehnung und die Verweisung der Bürger/-innen an das Sozialamt.

 

Aufgrund der in § 21 SGB XII enthaltenen Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, bestand für diesen Personenkreis die Möglichkeit, nochmals beim Sozialamt die Übernahme von Mietschulden gemäß § 34 SGB XII zu beantragen.

 

Im Jahr 2005 erfolgte durch das Sozialamt in 362 Fällen die Übernahme von Mietschulden nach § 34 SGB XII für Hartz-IV-Empfänger/-innen.

 

Davon:    

 

318 als einmalige Beihilfen i.H.v.  insgesamt 282.562,14 Euro und      

 

  44 als Darlehen                i.H.v.  insgesamt   39.730,27 Euro        

___________________________________________________

 

362 Fälle                            i.H.v.  insgesamt  322.292,41 Euro

 

 

2.       Wie wird die Gesetzesänderung umgesetzt, dass diese Beihilfen zukünftig vom JobCenter getragen werden?

 

Mit der Gesetzesänderung zum 01. April 2006 wurde der § 22 Abs. 5 SGB II insofern neu gefasst, als dass im Sinne des Wortlautes des § 34 SGB XII nunmehr der Träger des SGB II (örtliches JobCenter) Schulden (Miet- und/oder Energieschulden) als Darlehen übernehmen kann. (Hinweis: keine einmaligen Beihilfen sondern Darlehen als “Soll-Bestimmung”)

Das Sozialamt wird weiterhin in jedem Fall durch Beauftragung des JobCenters eine sozialpädagogische Stellungnahme als verbindliche Entscheidungsempfehlung erstellen. 

 

Zwischen dem Bezirksamt und dem JobCenter wurde hierzu am 30. März 2006 eine “Kooperationsvereinbarung  über die Zusammenarbeit bei Anträgen auf Übernahme von Schulden (Miet-/Energieschulden) nach § 22 Absatz 5 SGB II” abgeschlossen. Die Geschäftsführung des JobCenters erließ am 27. März 2006 zur Regelung des Verfahrens beim Bekanntwerden bzw. bei der Beantragung der Übernahme von Miet-/Energieschulden eine Arbeitsanweisung (“Umgang mit Miet- und Energieschulden”).

 

 

Dagmar Pohle

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin