Drucksache - 2330/V
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht Straßenrückbenennungen nur
unter Zustimmung der anliegenden Bürger durchzuführen. Wenn es keine
überwiegende Zustimmung der Anwohner zu einer möglichen Rückbenennung geben
sollte, so ist mit anderen geeigneten Mitteln, wie der Anbringung von
Zusatzschildern auf die frühere Straßenbezeichnung hinzuweisen Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und
Verkehr hat in seiner Sitzung am 10.05.2006 o. g. Drucksache beraten und
empfiehlt der BVV mit fünf Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen. |
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