Drucksache - 2081/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist im Bezirksamt bekannt, dass der Einsatz von Defibrillatoren ein wichtiges lebensrettendes Instrument darstellt und sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass diese Geräte zur Lebensrettung unverzichtbar geworden sind?
2. Hat das Bezirksamt darüber Kenntnis, dass in anderen Bezirken bereits in öffentlichen Einrichtungen wie Rathaus oder Bürgerämter Defibrillatoren angeschafft wurden und für lebensrettende Maßnahmen zur Verfügung stehen?
3. Wird seitens des Bezirksamtes der Bedarf für den Einsatz solcher Defibrillatoren im Rathaus bzw. in Bürgerämtern des Bezirkes gesehen?
4. Wenn ja, welche Voraussetzungen sind für die Beschaffung der Geräte notwendig?
5. Können von der zuständigen Senatsverwaltung ggf. zweckgebundene Mittel beantragt werden?
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