Drucksache - 2060/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12.07.05
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.08.05
1. Gegenstand der Vorlage: Wiederwahl der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke 5 und 6 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 12.07.05 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1388/II der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Frau Hildegard Lutter wird als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 Marzahn-Hellersdorf wiedergewählt.
Herr Jens Bosin wird als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 Marzahn-Hellersdorf wiedergewählt.
Dr. Klett Bezirksbürgermeister
Anlage
Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1388/II
A. Gegenstand der Vorlage: Wiederwahl der Schiedspersonen für die Schiedsamts- bezirke 5 und 6 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett
C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschließt, der BVV Frau Hildegard Lutter zur Wiederwahl für den Schiedsamts-bezirk 5 und Herrn Jens Bosin zur Wiederwahl für den Schiedsamtsbezirk 6 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorzu-schlagen
C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.
E. Rechtsgrundlage: §§ 1, 3 Berliner Schiedsamtsgesetz in der Fassung vom 07.04.94; § 1 GOBA; §§ 12 Abs. 2 Nr. 8, 36 Abs. 2 b, e BezVG
F. Haushaltsmäßige
G. Gleichstellungsrelevante
H. Behindertenrelevante
I. Migrantenrelevante
Begründung:
Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden durch die BVV jeweils für 5 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Frau Hildegard Lutter und Herr Jens Bosin wurden im Juli 2000 durch die BVV als Schiedsperson gewählt. Nach Ablauf der 5 Jahre erklärten beide nun, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen zu wollen.
Frau Lutter und Herr Bosin habe ihre Tätigkeit in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen ausgeführt. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse, so dass sie auch weiterhin für die Tätigkeit geeignet sind.
Auch der zu beteiligende Präsident des Amtsgerichts hat gegen eine Wiederwahl keine Bedenken.
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