Drucksache - 2053/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 29.06.05
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.08.05
1. Gegenstand der Vorlage: Verlängerung der befristeten Zuordnung des Freizeitforums Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 28.06.05 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1378/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.
Dr. Klett Bezirksbürgermeister
Anlage
BzBm 3 2006 Bearbeiter: Schaaf Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr.1378/II
A. Gegenstand der Vorlage: Verlängerung der befristeten Zuordnung des Freizeitforums Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm
B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett
C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, dass in Fortsetzung der Beschlüsse Nr.1155/II vom 23./24.11.04, Nr.1189/II vom 11.01.05 sowie in Abweichung des Beschlusses Nr.1172/II vom 21.12.04 das Freizeitforum Marzahn (FFM) weiterhin über den 30.06.05 hinaus befristet bis zum 30.09.05 dem Geschäftsbereich des BzBm zugeordnet bleibt.
C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffent-lichen.
D. Begründung: Die mit o.g. Beschlüssen befristete Zuordnung des FFM bis einschließlich zum 30.06.05 zum Geschäftsbereich des BzBm war zeitlich nicht ausreichend, um vertragliche Vereinbarungen zur Weiterführung des FFM mit dem derzeitigen Betreiber bis zum Jahr 2012 abschließend zu vereinbaren. Die vorliegenden Vertragsentwürfe (siehe Beschluss Nr.1342/II vom 14.06.05) bedürfen zudem der Zustimmung der SenFin und des Hauptausschusses des Abghs. Aufgrund dieser bisher geleisteten Vorarbeiten sollten die Endverhandlungen mit der SenFin sowie der Vertragsabschluss mit dem zukünftigen Betreiber in Fortführung der kontinuierlichen Steuerungsarbeit durch BzBm erfolgen. Dieses ist auch durch die Verhandlungszuständigkeit von BzBm als Finanzstadtrat mit SenFin begründet. Daher ist eine Verlängerung der Zuordnung des FFM zum Geschäftsbereich des BzBm bis zum 30.09.05 unabdingbar notwendig.
E. Rechtsgrundlage: §§ 36 Abs. 2 k, 37 Abs. 6 BezVG, §§ 15, 36 Abs. 2 b, f und 3 BezVG §§ 1 Abs. 1 GO des BA Marzahn-Hellersdorf
F. Haushaltsmäßige
G. Gleichstellungsrelevante
H. Behindertenrelevante
I. Migrantenrelevante
Dr. Uwe Klett Bezirksbürgermeister |
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