Drucksache - 2026/V  

 
 
Betreff: Konzept zur Errichtung einer Beachvolleyballanlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SportBzStRin BildKultSport
Verfasser:Köhnke, MarlittKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.06.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
17.08.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
07.12.2005 
92. Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag PDF-Dokument
3. Zwischenbericht PDF-Dokument
4. Bericht auf Empfehlung PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        29.11.05

 

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr.2026/V aus der 47. BVV vom 23.06.05

                       

                        Konzept zur Errichtung einer Beachvolleyballanlage

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Mit der BA-Vorlage Nr. 1424/II vom 09.08.05 wurde der BVV das vom Turn- und Sportverein Hellersdorf 88 e.V. (TuS Hellersdorf 88 e.V.) vom 08.06.05 eingereichte “Grundkonzept zur Errichtung einer Beachanlage Tangermünder Str. in Berlin Hellersdorf” in Form eines Zwischenberichtes zur Kenntnisnahme übergeben und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass dieses Konzept finanzielle Risiken für den Bezirk birgt, die unter Einbeziehung aller Beteiligten zu prüfen wären.

 

Die finanziellen Risiken betreffen die vertraglichen Regelungen mit dem Verein TuS Hellersdorf 88 e.V..

Demnach würde dem Verein TuS Hellersdorf 88 e.V. die Sport- und Erholungsanlage für 10 Jahre zur Nutzung übertragen werden. Für den Fall, dass der Verein den Vertrag bei Insolvenz lösen müsste, würde die Bewirtschaftungspflicht für den gesamten Zeitraum von 10 Jahren dem Bezirksamt mit jährlich ca. 15 T€ obliegen.        

 

In Abstimmung mit der SE Finanzen und dem Steuerungsdienst folgt das Amt für Schule und Sport daher den kritischen Auffassungen zur Umsetzbarkeit des Konzeptes.

Auch wenn das Konzept aus fachlicher Sicht des Amtes für Schule und Sport als sehr wertvoll hinsichtlich einer attraktiven Sport- und Erholungsfläche und damit der visuellen Verbesserung des Stadtteils Hellersdorf Nord befunden wird, bleibt zu bedenken, dass im Budgetierungsverfahren ein überdurchschnittlich hohes Sportangebot im Bezirk festzustellen ist, was im Kontext der Mengensteuerung 2006 zu einer Umverteilung zu Lasten von Marzahn-Hellersdorf führen würde. Bei dem guten Sportangebot des Bezirkes ist kein Angebotsdefizit erkennbar, welches ein Haushaltsrisiko für die nächsten 10 Jahre rechtfertigen würde.

Angesichts der finanziellen Lage des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und der Selbstverpflichtung zum Schuldenabbau ist ein derartiges Haushaltsrisiko grundsätzlich auszuschließen.

 

Auf eine Umsetzung des Konzeptes wird daher aus den o.g. Gründen verzichtet.

 

 

 

 

 

Dr. Schmidt                        M. Köhnke

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin                        Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Kultur und Sport

 

 

 
 

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