Drucksache - 2026/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 29.11.05 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr.2026/V aus der 47. BVV vom 23.06.05 Konzept
zur Errichtung einer Beachvolleyballanlage 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Mit der BA-Vorlage Nr. 1424/II vom
09.08.05 wurde der BVV das vom Turn- und Sportverein Hellersdorf 88 e.V. (TuS
Hellersdorf 88 e.V.) vom 08.06.05 eingereichte “Grundkonzept zur Errichtung
einer Beachanlage Tangermünder Str. in Berlin Hellersdorf” in Form eines
Zwischenberichtes zur Kenntnisnahme übergeben und gleichzeitig darauf
hingewiesen, dass dieses Konzept finanzielle Risiken für den Bezirk birgt, die
unter Einbeziehung aller Beteiligten zu prüfen wären. Die finanziellen Risiken betreffen
die vertraglichen Regelungen mit dem Verein TuS Hellersdorf 88 e.V.. Demnach
würde dem Verein TuS Hellersdorf 88 e.V. die Sport- und Erholungsanlage für 10
Jahre zur Nutzung übertragen werden. Für den Fall, dass der Verein den Vertrag
bei Insolvenz lösen müsste, würde die Bewirtschaftungspflicht für den gesamten
Zeitraum von 10 Jahren dem Bezirksamt mit jährlich ca. 15 T€ obliegen. In Abstimmung mit der SE Finanzen
und dem Steuerungsdienst folgt das Amt für Schule und Sport daher den
kritischen Auffassungen zur Umsetzbarkeit des Konzeptes. Auch wenn das Konzept aus fachlicher
Sicht des Amtes für Schule und Sport als sehr wertvoll hinsichtlich einer
attraktiven Sport- und Erholungsfläche und damit der visuellen Verbesserung des
Stadtteils Hellersdorf Nord befunden wird, bleibt zu bedenken, dass im
Budgetierungsverfahren ein überdurchschnittlich hohes Sportangebot im Bezirk
festzustellen ist, was im Kontext der Mengensteuerung 2006 zu einer
Umverteilung zu Lasten von Marzahn-Hellersdorf führen würde. Bei dem guten
Sportangebot des Bezirkes ist kein Angebotsdefizit erkennbar, welches ein
Haushaltsrisiko für die nächsten 10 Jahre rechtfertigen würde. Angesichts der finanziellen Lage des
Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und der Selbstverpflichtung zum Schuldenabbau ist
ein derartiges Haushaltsrisiko grundsätzlich auszuschließen. Auf eine Umsetzung des Konzeptes
wird daher aus den o.g. Gründen verzichtet. Dr. Schmidt M.
Köhnke Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für
Bildung, Kultur
und Sport |
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