Drucksache - 2013/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 06.09.2007 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht
zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr. 2013/V aus der 47. BVV vom 23.06.2005 Festsetzung
von Gestaltungssatzungen 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Entsprechend der Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung sollte sich das Bezirksamt nochmals an das
Abgeordnetenhaus von Berlin wenden und auf die Dringlichkeit der Übertragung
der o.g. Aufgabe an die Bezirke hinweisen. Dem Anliegen wurde mehrfach
dahingehend entsprochen, dass mit der zuständigen Senatsverwaltung darüber
gesprochen wurde, dass ein dringender Handlungsbedarf bezüglich der
Gestaltungsfestsetzungen besteht. Ein befriedigendes Ergebnis konnte im Vorfeld
nicht erzielt werden. Erst mit der Änderung des Artikels I Nr. 4 des AGBauGB vom
03.11.2005, GVBL S. 692, wurden die Zuständigkeiten u.a. in Bezug auf die
Festsetzung von Gestaltungskriterien geändert. Der § 12 des AGBauGB (Besondere
Gestaltungsanforderungen) hat die Zuständigkeit eindeutig definiert und lautet
nun: „§ 12 Besondere Gestaltungsanforderungen Bei besonderem Gestaltungsbedarf
können durch Rechtsverordnung oder nach Mit der
Veränderung des Gesetzes wurde dem Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung
Rechnung getragen. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht damit nicht mehr. Dagmar Pohle Norbert
Lüdtke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Ökologische Stadtentwicklung |
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