Drucksache - 1994/V  

 
 
Betreff: Zu fehlenden Durchführungsverordnungen zum ALG II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
26.05.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. schriftl. Beantwortung PDF-Dokument

Soz Koord

Soz Koord                                                                                                                25. Mai 2005

Bearbeiterin: Frau Gerhardt                                                                               Tel: 6550

 

 

 

 

Mündliche Anfrage 1994/V

Beantwortet durch Herrn Müller – Geschäftsführer des JobCenters Berlin-Marzahn-Hellersdorf

 

 

 

"Warum gibt es keine Durchführungsanweisungen zum ALG II"

 

 

Es gibt Durchführungsanweisungen sowohl der Arbeitsagentur wie des Landes Berlin zu den jeweiligen Aufgabenbereichen.

 

Die Durchführungsanweisungen der Arbeitsagentur sind interne Regelungen die von der Zentrale der Agentur als Träger der Leistung erlassen werden können, um innerhalb der nachgeordnet handelnden Dienststellen eine möglichst einheitliche Auslegung des Rechts und der Verfahren sicher zu stellen. Sie sind nicht zu veröffentlichen und können in einem eventuellen Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren eine getroffene Entscheidung auch nicht begründen.

 

Die dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit eingeräumte Möglichkeit, zu den §§ 13, 27 und 66 mit dem Erlass von Rechtsverordnungen weitere Regelungen vorzunehmen wurde bisher nicht genutzt.

 

 

 
 

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