Drucksache - 1994/V
Soz Koord 25. Mai 2005Bearbeiterin: Frau Gerhardt Tel: 6550 Mündliche Anfrage 1994/VBeantwortet durch Herrn Müller – Geschäftsführer des JobCenters Berlin-Marzahn-Hellersdorf "Warum gibt es keine
Durchführungsanweisungen zum ALG II" Es gibt Durchführungsanweisungen
sowohl der Arbeitsagentur wie des Landes Berlin zu den jeweiligen
Aufgabenbereichen. Die Durchführungsanweisungen der
Arbeitsagentur sind interne Regelungen die von der Zentrale der Agentur als
Träger der Leistung erlassen werden können, um innerhalb der nachgeordnet
handelnden Dienststellen eine möglichst einheitliche Auslegung des Rechts und
der Verfahren sicher zu stellen. Sie sind nicht zu veröffentlichen und können
in einem eventuellen Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren eine getroffene
Entscheidung auch nicht begründen. Die dem Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit eingeräumte Möglichkeit, zu den §§ 13, 27 und 66 mit dem Erlass von
Rechtsverordnungen weitere Regelungen vorzunehmen wurde bisher nicht genutzt. |
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