Drucksache - 1944/V
Zur Zwischenbilanz Hartz IV Die
Großen Anfrage wurde dem Geschäftsführer des JobCenters
Berlin-Marzahn-Hellersdorf zur Beantwortung übergeben. Nachfolgend
werden die von dort erteilten Antworten wiedergegeben. 1.
Wie weit ist der
Aufbau der Struktur des JobCenters Marzahn-Hellersdorf vorangekommen? Sind alle
offenen Stellen besetzt worden? Die Ablaufstrukturen im JC sind weitestgehend eingezogen.
Vorgesehen sind derzeit insgesamt 310 Mitarbeiter/-innen. Zum endgültigen Aufbau fehlt noch die Einrichtung des in
der Organisation vorgesehenen Service-Centers (telefonische Beantwortung von
Fragen der Kunden, Aufnahme von Bewerberdaten, Terminvereinbarungen). Geplant
ist hier, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Trägervertretung, die
Teilnahme am gemeinsamen ServiceCenter für alle Berliner JobCenter (JC). Die Sollstärke ist im gehobenen Dienst noch nicht
vollständig erreicht, es konnten noch nicht alle Stellen besetzt werden. Dies
soll bis Ende Juni erreicht werden. Im mittleren Dienst gibt es derzeit mehr
Mitarbeiter/-innen durch noch bestehende Unterstützung durch Amtshilfe anderer
Verwaltungen. 2.
Welche Betreuungsrelation konnte im JobCenter inzwischen erreicht werden? Es gibt noch keine eindeutige Berechnungsgrundlage für
die Betreuungsrelationen, da die statistischen Ergebnisse noch nicht stabil
sind und eine Hochrechnung für einen Jahresdurchschnitt noch vorgenommen werden
muss. Bezogen auf die derzeitige Sollvorgabe ist die
angestrebte Betreuungsrelation von 1:75 bei den Jugendlichen erreicht. Für den
Personenkreis ab 25 Jahre (1:150) ist er noch nicht erreicht. Im Leistungsbereich ist das derzeitige Soll nahezu
erreicht. Hier dürften aber demnächst Anpassungen erforderlich sein, da sich
abzeichnet, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften höher liegen wird, als
bisher angenommen. Hinweis:
Wegen
des weiterhin bestehenden Schulungsbedarfs insbesondere für bisher nicht im
Vermittlungsbereich tätige Mitarbeiter/-innen, kann die Betreuungsrelation
praktisch nur begrenzt umgesetzt werden. 3.
Ist sichergestellt, dass jeder Arbeitssuchende einen festen
Ansprechpartner im JobCenter hat und dieser auch für Rückmeldungen durch
Arbeitgeber erreichbar ist? Grundsätzlich
hat jede/r Arbeitsuchende einen (festen) Ansprechpartner/ eine
Ansprechpartnerin. Aufgrund der Übergangssituation können sich jedoch
Veränderungen ergeben. Für Arbeitgeber arbeiten wir derzeit mit einem
gesonderten Arbeitgeberservice, um für Rückfragen und Rückmeldungen immer einen
Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin zu haben. 4.
Wie erfolgt die Einrichtung und Vergabe der MAE-Maßnahmen? Wie werden die
Bewerber für eine solche Maßnahme ausgewählt? Wodurch ist die Einflussnahme auf
die Bewerberauswahl durch den Träger der Maßnahme sichergestellt? Zur Einrichtung von Maßnahmen mit
Mehraufwandsentschädigung wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme in
Beantwortung der DS-Nr. 1863/V aus der 44. BVV vom 17.03.2005 verwiesen. Die Auswahl der Bewerber/-innen erfolgt durch
Arbeitsvermittler/-innen und Fallmanager/-innen als Ergebnis der
abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung und nach Eignungs- und
Neigungsgesichtpunkten. Grundsätzlich obliegt die Auswahl der Teilnehmer/-innen
dem JC. Im Einzelfall können aber durchaus auch Besetzungswünsche des Trägers
Berücksichtigung finden. Zu beachten ist aber, dass Beschäftigungsmöglichkeiten
auch für die dort tätigen Arbeitsuchenden immer nur befristet sein können. 5.
Welche Aufgabenschwerpunkte hat sich der Beirat vorgenommen? Der
Beirat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 11.05.2005 seine
Aufgabenschwerpunkte festlegen. |
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