Drucksache - 1943/V  

 
 
Betreff: Zur Schwerpunktarbeit des bezirklichen Sozialamtes ab dem 1. Juli 2005
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.04.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
23.06.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage CDU PDF-Dokument
2. Antwort PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit der Forderung der Senatssozialverwaltung um, die zukünftigen Schwerpunktaufgaben der bezirklichen Sozialämter mit einer “besseren und damit effizienteren Betreuung und Eingliederung von Behinderten” festzulegen?
  2. Wie viele behinderte Sozialhilfeempfänger gab es zum 31.03.2005 in unserem Bezirk und wie viele Mitarbeiter betreuten diese? 
  3. Ist damit die veranschlagte Quote von einem Mitarbeiter zu 75 zu betreuenden Behinderten erfüllt, so wie es von Staatssekretärin Dr. Petra Leuschner erwünscht ist oder prosperiert der Bezirk von geplanten zusätzlichen Kräften aus dem Stellenpool des Landes Berlin?  
  4. Entspricht es der Tatsache, dass mit diesen Maßnahmen die überdurchschnittliche Kostensteigerung pro Haushaltsjahr, bei den finanziellen Mitteln zur Eingliederungshilfe, eingedämmt werden soll? 
  5. Mit welchen speziellen Mitteln werden die Sozialamtsmitarbeiter geschult, um ihrer zukünftigen Arbeit gerecht zu werden?    
  6. Wurden die Umstrukturierungen im Sozialamt mit dem bezirklichen Behindertenbeauftragen und dem Behindertenbeirat abgestimmt?
  7. Entspricht es dem politischen Willen des Bezirksamtes, die geplanten Einsparungen von einem halben Prozent im ersten Jahr und zwei Prozent im zweiten Jahr pro Fall bei Eingliederungshilfen von behinderten Menschen durchzusetzen und dies mit einer entsprechenden Vereinbarung mit der Senatssozialverwaltung zu besiegeln?  

 

 
 

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