Drucksache - 0939/IX  

 
 
Betreff: Zu: Arbeitsbelastungen der Mitglieder des Bezirksamtes infolge der Vakanz im Amt des Bezirksstadtrats für Ordnungsangelegenheiten sowie zur Verwendung der für dessen Tätigkeit vorgesehenen Vergütungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBezirksbürgermeister
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.11.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (AfD) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBm PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: In welchem Maße ist eine Überbelastung der Mitglieder des Bezirksamts anzunehmen, die neben ihrer jeweiligen Ressortverantwortlichkeit zusätzlich die Aufgaben des für den sechsten Bezirksstadtrat in Marzahn-Hellersdorf, also eine weitere Vollzeitstelle, vorgesehenen Ressorts erfüllen, sodass Aufgaben ggf. unerledigt bleiben?

Die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit übernimmt im Rahmen der Vertretungsregelung nach Geschäftsordnung des BA die Vertretung die Aufgaben für die Abteilung Ordnung. Die Leitung des Ordnungsamtes ist in die regelmäßigen Dienstberatungen der Abteilung Jugend und Gesundheit eingebunden.

Dank der professionellen und engagierten Kolleginnen und Kollegen der Ämter in beiden Abteilungen, tritt keine akute Überbelastung auf. Die Aufgaben werden in angemessenem Zeitrahmen erfüllt.

 

Frage 2: Wie rechtfertigt das Bezirksamt die Aufteilung der Aufgabenbereiche in solche für sechs Bezirksamtsmitglieder, wenn vorfindlich - wie in der vergangenen Wahlperiode - die anfallenden Aufgaben problemlos von fünf Bezirksamtsmitgliedern bewältigt werden können?

Das Bezirksverwaltungsgesetz regelt in §34 (1) eine Zusammensetzung des Bezirksamtes aus der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten. Dies ist in allen Bezirken damit einheitlich vorgegeben.

 

Frage 3: Wie rechtfertigt das Bezirksamt angesichts des Grundsatzes der Haushaltsklarheit und -wahrheit die Tatsache, dass im Bezirkshaushaltsplan Mittel für die Vergütung der Tätigkeit eines sechsten Bezirksamtsmitglieds eingestellt sind, wenn ein solches offensichtlich nicht benötigt wird?

 

Frage 4:  Für welche Zwecke werden die im Bezirkshaushalt eingestellten Finanzmittel, die durch die andauernde Nichtwahl des sechsten Bezirksamtsmitglieds in jedem Monat anhäufen, im Bezirkshaushalt verwendet?

Zu 3 und 4: Der Bezirkshaushalt hält die Mittel für jede vom Haushaltsgesetzgeber beschlossene Personalstelle vor. Die nicht verausgabten Finanz- und auch Personalmittel werden nach den Maßgaben der Landeshaushaltsordnung für den Ausgleich des Bezirkshaushaltes verwendet, beispielsweise um die Pauschalen Minderausgaben zu decken.

 

Frage 5:  Mit welchen Argumenten will das Bezirksamt Meinungen entgegentreten, dass die Erweiterung der Berliner Bezirksämter auf nunmehr sechs Bezirksstadträte vorrangig der undemokratischen Ausgrenzung einer von vielen Bürgern gewählten Partei dient?

Dem Bezirksamt ist eine solche Meinung nicht bekannt.

 

 

Gordon Lemm

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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