Drucksache - 0542/IX  

 
 
Betreff: Zu Gemeinschaftsgartenprojekten in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStRin StadtUmNatSGA
Verfasser:Witt, JulianeWitt, Juliane
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.05.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
23.06.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Fraktion DIE LINKE PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin StadtUmNatSGA PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Welche Flächenpotentiale sind aus Sicht des Bezirksamtes vorhanden, um Gemeinschaftsgartenprojekte, unter anderem von Schulen, Kindergärten, weiteren sozialen Einrichtungen und einzelnen Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, zu ermöglichen?

 

Zu der Frage führt das Schulamt aus:
Seitens des Schulträgers werden die zur Verfügung stehenden Flächen genutzt, um die gemäß § 109 Schulgesetz bestehenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Absolute Priorität hat dabei die Schaffung weiterer Schulplatzkapazitäten. Im Rahmen dieser Maßnahmen und abhängig vom Flächenpotential werden auch die Möglichkeiten zur Erweiterung bestehender Schulgärten bzw. zur Anlage neuer Schulgärten genutzt. Die Schaffung von Gemeinschaftsgartenprojekten – jenseits von Schulgärten bzw. der Gartenarbeitsschule – gehört nicht in den Aufgabenbereich des Schulträgers. 

 

Zu der Frage führt der Fachbereich Stadtplanung aus:
Gesonderte Flächenpotenziale für Gemeinschaftsgartenprojekte sind im Bezirk nicht planungsrechtlich gesichert. Grundsätzlich sind sie innerhalb von Wohnbauflächen und Grünflächen, soweit sie der Zweckbestimmung entsprechen, immer zulässig. Auf Gemein-bedarfsflächen für Schulen und Kindergärten kann unter Berücksichtigung der Mehrfachnutzung diese Funktion immer ermöglicht werden.

 

Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um diese Flächen nachhaltig für diesen Zweck zu sichern?

 

Zu der Frage führt das Schulamt aus:
Siehe Antwort zur Frage 1.

 

Zu der Frage führt der Fachbereich Stadtplanung aus:
Soweit diese Flächen dem Land Berlin gehören und als Grün- oder Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen bzw. planungsrechtlich gesichert sind, bedarf es keiner gesonderten Sicherung.

 

Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um vorhandene und neue Gemeinschaftsgartenprojekte, wie u.a. die Initiative „Freizeitdreieck“, zu unterstützen (z.B. Kostenübernahme und Erstellung von Gutachten, Bereitstellung von Pflanzen, Geräten, finanzielle Förderung, etc.)?

 

Zu der Frage führt das Straßen- und Grünflächenamt aus:
Das Bezirksamt hat die Initiative seit November 2021 unterstützt, insbesondere durch ein einheitliches Votum aller Ämter in der AG Infrastruktur und die Beantwortung durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz.

 

Zu der Frage führt der Fachbereich Stadtplanung aus:
Mit diversen Städtebaufördermaßnahmen werden Gemeinschaftsgärten im Bezirk seit vielen Jahren unterstützt bei Vernetzung, Wissensaustausch, kleinen baulichen Maßnahmen und gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit (siehe Gartenkartelink:   https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/staedtebaufoerderung/konzepte-und-publikationen-275684.php ).

 

Ebenfalls arbeiten Mitarbeiterinnen der bezirklichen Städtebauförderung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam daran, ein "Gemeinschaftsgartenprogramm" für Berlin zu entwickeln, über das in Zukunft weitere Unterstützung von Gärten, die Etablierung von Gemeinschafts-gärten als produktive Lebensmittelerzeuger und besondere Orte der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung und hoffentlich auch eine bessere Personalausstattung in den Grünflächenämtern zur Koordinierung der Gemeinschaftsgärten erreicht werden kann.

 

Das gemeinschaftliche Gärtnern hat sowohl nachbarschaftsbildende, integrative, inklusive, kulturelle und für die Natur und Umwelt sensibilisierende Funktionen, die im Bezirk sehr geschätzt werden.

Daher gibt es derzeit das Förderprojekt "gemeinsam gärtnern – zusammen wachsen", über das durch die Grüne Liga die Entwicklung von Gärten im Bezirk unterstützt wird.

 

Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand des Aufbaus der bezirklichen Gartenarbeitsschule?

 

Zu der Frage führt das Schulamt aus:
Marzahn-Hellersdorf ist der einzige Bezirk, der über keine Gartenarbeitsschule verfügt. Nach der Übertragung des Grundstückes der zukünftigen Gartenarbeitsschule am Mühlenbecker Weg/Franz-Stenzer-Straße ins Fachvermögen des Schul- und Sportamtes begannen die konkreten Planungen zur Umsetzung. Im August 2021 wurde die Stelle der gärtnerischen Leitung besetzt. Die Ausschreibung einer weiteren Gärtner:innenstelle ist für 2023 vorgesehen. Ebenfalls 2021 wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die eine Umsetzung am vorgesehenen Standort untersucht hat.

 

Für den Neubau der Gartenarbeitsschule sind in der Investitionsplanung für die Jahre 2024 1 Million Euro und für 2025 400.000 Euro eingeplant.

 

Bis zur endgültigen Errichtung der Gartenarbeitsschule wurde bereits ein Teilstück am Standort ertüchtigt, auf dem Schülerinnen und Schüler bereits seit dieser Gartensaison gärtnern können.

 

Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Initiativen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen, Grünstreifen und kleine hausnahe Flächen in den Wohngebieten selbstorganisiert gärtnerisch zu bewirtschaften?

 

Zu der Frage führt das Straßen- und Grünflächenamt aus:
Im Bezirk gibt es viele Initiativen im Wohnumfeld, wo Bürgerinnen und Bürger kleine hausnahe Flächen gärtnerisch bearbeiten – selbstorganisiert oder in Vereinen.

 

Bei neuen Projekten stehen das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, hier das Straßen- und Grünflächenamt und die zuständige Bezirksstadträtin, als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

Empfohlen wird eine enge Anbindung

  1. an die Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, die häufig noch keine gemeinschaftlichen Gartenflächen betrieben und nun mit dem Zuzug junger Familien dieses Potenzial ergreifen müssen.
  2. an die bezirklichen Stadtteilzentren und Nachbarschaftsorte, ohne eigene Grünflächen, dieufig noch auf ambitionierte Nachbarn warten, die regelmäßig die Gärten pflegen.
  3. an die Kultureinrichtungen und Nachbarschaftszentren, die auf ihrem Gelände Platz für Bürgerbeete haben (aktuelles Beispiel das Kunsthaus Flora) sowie Gebäude und Räume zum Unterstellen von Geräten und Material.
  4. an die 3 Paradiesgärten, den Sonnengarten am Bruno-Baum-Grünzug, den Naschgarten am Blumberger Damm und den Panoramagarten. Und
  5. ist das Potenzial der Kirchengemeinden zu nennen, die ebenfalls außer Schulen und den oben genannten Einrichtungen Flächen besitzen, die mit tätigem Ehrenamt gestaltet werden können.

 

 

 

 

Juliane Witt

Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung,

Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen

 

 
 

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