Auszug - Einrichtung und Unterhaltung der Ehrengrabstätte für Charlotte von Mahlsdorf
Herr Ostertag trägt die Position der Kommission Gedenkorte vor. Anschließend wird ein Ausschussantrag eingebracht und diskutiert. Zuerst wird die DS 2364/VIII abgestimmt.
Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 07.04.2021 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit drei Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen.
Ausschussantrag:
Ehrengrabstätte Charlotte von Mahlsdorf
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, an den Senat von Berlin den Antrag zu stellen, die Grabstelle von Charlotte von Mahlsdorf als Ehrengrabstätte des Landes Berlin anzuerkennen. Ferner wird empfohlen, einen Antrag auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Charlotte von Mahlsdorf zu stellen. Diese Ehrungen sind einzubinden in die Erbepflege des Gründerzeitmuseums. Begründung: Die Kommission Gedenkorte hat in ihrer Empfehlung vom 24.03.2021 darauf hingewiesen, dass das Anliegen an den Senat von Berlin zu richten ist. Der Ausschuss unterstützt die Angehörigen, die eine einem Ehrengrab entsprechende Unterstützung für den Unterhalt der Grabstelle benötigen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen |
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