Auszug - Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten bzgl. ALG II - 3. Initiativantrag zu Drs. 1564/V
Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, in unserem Bezirk umgehend mehrere Standorte mit mehrsprachigen Beratungsangeboten im Zusammenhang mit der Antragstellung auf ALG II vorzuhalten und diese Angebote durch die Bundesagentur für Arbeit refinanzieren zu lassen. Begründung: Der Bundestag beschloss im Oktober
2003 die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Erwerbsfähiger
zum Arbeitslosengeld II im SGB II. Die Gesetze treten am 01.01.2005 in Kraft
und haben erhebliche Auswirkungen auf die Situation von Migrantinnen und
Migranten. Die Beratung der betroffenen Bevölkerungsgruppen ist abzusichern und
zu finanzieren. Das Wortprotokoll wurde
verlangt.
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