Auszug - Suchtberatung - 1. Initiativantrag zu Drs. 1564/V
Die BVV hat beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass ab 01.01.2005 die finanziellen
Mittel für die Suchtberatung nach SGB II in erforderlicher Höhe zur Verfügung
gestellt werden. Begründung: §§ 14 ff. des ab 01.01.2005 in Kraft
tretenden SGB II regeln die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ergänzende
Leistungen beziehen sich auf Arbeitshindernisse, wie z.B. Abhängigkeit von
Alkohol, Drogen, Arzneimitteln u.s.w., einer betreffenden Person. Der Abschluss
einer Eingliederungsvereinbarung gilt als Voraussetzung für den Anspruch auf
ALG II. Eine Eingliederungsvereinbarung kann sich auf die Leistung
“Suchtberatung” erstrecken. Um dem auf Grund des weiteren Sozialabbaus größer
werdenden Bedarf gerecht zu werden, ist es notwendig, die finanziellen Mittel
für die Suchtberatung in erforderlichem Umfang aufzustocken. Das Wortprotokoll wurde
verlangt.
Realisierung: Mit
Beschluss der BVV vom 28.06.2007 zu Drs. 0395/VI erledigt. |
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