Drucksache - 1598/V
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass ab 01.01.2005 die finanziellen Mittel für die Suchtberatung nach SGB II in erforderlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden. Begründung: §§ 14 ff. des ab 01.01.2005 in Kraft tretenden SGB II regeln die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ergänzende Leistungen beziehen sich auf Arbeitshindernisse, wie z.B. Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Arzneimitteln u.s.w., einer betreffenden Person. Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung gilt als Voraussetzung für den Anspruch auf ALG II. Eine Eingliederungsvereinbarung kann sich auf die Leistung “Suchtberatung” erstrecken. Um dem auf Grund des weiteren Sozialabbaus größer werdenden Bedarf gerecht zu werden, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für die Suchtberatung in erforderlichem Umfang aufzustocken.
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