Auszug - Schließung von Müllabwurfanlagen nicht auf die Mieter*innen abwälzen
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Schließung der Müllabwurfanlagen nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden, sondern aus den Eigenmitteln der Wohnungsbaugesellschaften zu finanzieren sind.
Realisierung: siehe 70. Geschäftliche Mitteilung der Vorsteherin |
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