Auszug - Tempohomes nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung für soziale Infrastruktur nutzen!  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1265/VIII Tempohomes nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung für soziale Infrastruktur nutzen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksbürgermeisterin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Gruppe Bündnisgrüne
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit elf Ja-Stimmen und vier Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und der BIM dafür einzusetzen,

dass die Container an den Tempohome-Standorten Dingolfinger Straße und Zossener

Straße nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung dahingehend geprüft werden, ob sie zur

Deckung bezirklicher Bedarfe für die soziale Infrastruktur von freien Trägern und weiteren bezirklichen Akteuren genutzt werden können. Voraussetzung ist der eigenverantwortliche und für den Bezirk kostenneutrale Abbau, Transport und Neuaufstellung der Container. Der Verbleib der Container am jetzigen Standort ist auszuschließen.

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich in gleicher Weise für den Erhalt von Spiel- und Sportgeräten sowie weiteren Materialien einzusetzen. Die geschaffenen Werte sollen weiterhin dem Bezirk zu Gute kommen und an geeigneter Stelle wieder aufgestellt und einer Nutzung zugeführt werden.

 

Ursprungsdrucksache:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und der BIM dafür einzusetzen, dass die Container an den Tempohome-Standorten Dingolfinger Straße und Zossener Straße nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung dahingehend geprüft werden, ob sie zur Deckung bezirklicher Bedarfe für die soziale Infrastruktur genutzt werden können. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich in gleicher Weise für den Erhalt von Spiel- und Sportgeräten sowie weiteren Materialien einzusetzen. Die geschaffenen Werte sollen weiterhin dem Bezirk zu Gute kommen und an geeigneter Stelle wieder aufgestellt und einer Nutzung zugeführt werden.


 
 

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