Auszug - Beantragung von modularen, temporären Schulräumen
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, mit den zuständigen Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Senatsverwaltung für Finanzen) Gespräche mit dem Ziel des Ankaufes und/oder der Anmietung von modularen, temporären Schulräumen zum Ausgleich von temporären Überbelegungen an Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschulen sowie zur Errichtung von temporären Schulgebäuden während der geplanten Gebäudesanierungen zu führen. Hierbei soll berücksichtigt werden:
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dem Bedarf entsprechend notwendige Kapazitätserweiterungen an Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschulen mit modularen, temporären Schulräumen zu ermitteln und eine entsprechende Herstellung der notwendigen Kapazitätserweiterungen schnellstmöglich durchzuführen.
Dem Bezirksamt wird außerdem empfohlen, unter Berücksichtigung der benannten Gesprächsziele mit dem Senat, eine geeignete Liegenschaft im Bezirk auszuwählen und einen modularen Schulcampus als Schulersatzbau während der geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zu errichten. Hierbei sind die Vorarbeiten des Bezirksamtes sowie die Initiativen der Bezirksverordnetenversammlung der vergangenen und derzeitigen Wahlperiode zu berücksichtigen.
Realisierung: Siehe Geschäftliche Mitteilungen vom 04.12.2019. |
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