Auszug - Änderung des § 7 der GO BVV
Zum folgenden Antragsentwurf wurde in
der Sitzung des Ältestenrates am 25.05.2004 festgelegt: Der Entwurf wird in den Fraktionen
beraten. Das Ergebnis wird in der Sitzung des Ältestenrates am 22.06.2004
mitgeteilt. In der Sitzung der BVV am 24.06.2004 erfolgt die Beschlussfassung. Die BVV möge beschließen: § 7 der Geschäftsordnung der BVV wird
geändert. Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut: "Sind die Schriftführerinnen in einer Sitzung nicht in ausreichender Zahl anwesend, so fordert
die Vorsteherin die Fraktionsvorsitzende der Fraktion, deren Schriftführerin
verhindert ist, auf, für die Dauer der Sitzung eine Vertreterin aus ihrer
Fraktion zu benennen. Diese nimmt ihre Arbeit unverzüglich auf." Begründung: Die Regelung der GO musste bereits
mehrfach angewandt werden und löste im Verlaufe der Es ist deshalb erforderlich, den
Wortlaut eindeutig zu formulieren. |
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