Auszug - Interessenbekundungsverfahrens für die Schaffung eines soziokulturellen Zentrums am Frankenholzer Weg 4
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Falle des Scheiterns eines Interessensbekundungsverfahrens abermals mit dem Fortbestehen des „Theaters am Park“ (TaP) auseinanderzusetzen und nicht - wie vorgeschlagen - das Gebäude zwecks Vermarktung automatisch an die Berliner Immobilienmanagement GmbH zu übertragen. Über das weitere Verfahren im Umgang mit dem „TaP“ soll erneut im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung und im Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung beraten werden, bevor das Bezirksamt tätig wird. Die Mitglieder der Ausschüsse sollen über ein geeignetes Verfahren beraten und eine Beschlussempfehlung für die BVV erarbeiten.
Realisierung:
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