Auszug - Barrierefreiheit bei öffentlichen Veranstaltungen
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen das Bezirksamt selbst (Mit-) Veranstalter ist, die notwendigen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit zu schaffen.
Dabei sollten alle Arten von Behinderungen in die Überlegungen mit einbezogen werden und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beratend zur Seite stehen.
Der BVV ist im Januar 2016 eine Übersicht der Veranstaltungen und dafür ergriffenen Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit aus dem Jahr 2015 vorzustellen.
Realisierung: siehe 115. GM der Vorsteherin vom 17.08.2016 |
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