Auszug - Regelmäßige Einwohnerversammlungen in den Stadtteilen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die Durchführung von Einwohnerversammlungen in den Stadtteilen mindestens einmal pro Wahlperiode wieder auf. Diese können thematische Versammlungen zu besonderen Sachverhalten im Bezirk oder einem einzelnen Stadtteil sein oder nach allgemeinem Bedarf durchgeführt werden. Hierzu wird die Vorsteherin der BVV gebeten, in Abstimmung mit dem Bezirksamt und den Stadteilzentren der BVV eine Termin- und Themenplanung vorzulegen.
Realisierung: Nicht erledigte Drucksache wird gemäß Beschluss der BVV zu DS 0126/VIII vom 23.02.2017 nicht weiter behandelt.
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