Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der BVV hier: Einfügung eines § 18 a "Integrationsausschuss"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1707/VII Änderung der Geschäftsordnung der BVV
hier: Einfügung eines § 18 a "Integrationsausschuss"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussÄltestenrat
Verfasser:Bernikas, Kathrin 
Drucksache-Art:AusschussantragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Stellungnahme an den Ältestenrat.

 

Der Ausschuss für Integration hat in seiner Sitzung am 17.02.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit dreizehn Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

Der neu einzufügende § 18 a erhält folgenden Wortlaut:

Integrationsausschuss
 

(1) Der Integrationsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes haben. Der Ausschuss kann sich mit allen Themenstellungen befassen, die Integrationsfragen berühren. Soweit ein Anknüpfungspunkt zu einer Entscheidung der BVV (§ 12 BezVG) vorliegt, ist er vorher zu hören.
 

(2) Insbesondere Vereine und Verbände nach § 6 Abs. 4 des Partizipations- und Integrationsgesetzes, die im Bezirk wirken, können den Fraktionen Vorschläge für die Wahl der Bürgerdeputierten unterbreiten. Die Vorsteherin/der Vorsteher gewährleistet die rechtzeitige Wahrnehmung dieses Rechts durch entsprechende Veröffentlichungen.


 
 

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