Drucksache - 1707/VII  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der BVV
hier: Einfügung eines § 18 a "Integrationsausschuss"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussÄltestenrat
Verfasser:Bernikas, Kathrin 
Drucksache-Art:AusschussantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
16.12.2014    Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Geschäftsordnungsausschuss Anhörung
02.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses erledigt   
Ausschuss für Integration Stellungnahme
17.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration erledigt   
Ältestenrat Beschlussempfehlung
24.02.2015    Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.12.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
26.02.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
26.03.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Formulierungsvorschlag Ausschuss für Integration PDF-Dokument
3. Ausschussantrag - Geänderte Fassung vom 02.02.2015 PDF-Dokument
4. Stellungnahme Ausschuss für Integration PDF-Dokument
5. Beschlussempfehlung des Ältestenrates PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:


Der neu einzufügende § 18 a erhält folgenden Wortlaut:

Integrationsausschuss
 

(1) Der Integrationsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes haben. Der Ausschuss kann sich mit allen Themenstellungen befassen, die Integrationsfragen berühren. Soweit ein Anknüpfungspunkt zu einer Entscheidung der BVV (§ 12 BezVG) vorliegt, ist er vorher zu hören.
 

(2) Insbesondere Vereine und Verbände nach § 6 Abs. 4 des Partizipations- und Integrationsgesetzes, die im Bezirk wirken, können den Fraktionen Vorschläge für die Wahl der Bürgerdeputierten unterbreiten. Die Vorsteherin/der Vorsteher gewährleistet die rechtzeitige Wahrnehmung dieses Rechts durch entsprechende Veröffentlichungen.


Begründung:

Der Ältestenrat hat gemäß § 55 (2) GO BVV in seinen Sitzungen am 16.12.2014 und am 24.02.2015 den Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses zur Aufnahme einer Regelung für den Integrationsausschuss in die GO BVV beraten und empfiehlt der BVV die Beschlussfassung.
In der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses am 02.02.2015 wurde die o. g. Formulierung des einzufügenden § 18 a im Konsens verabschiedet.

Die Stellungnahme des Integrationsausschusses liegt ebenfalls vor.

 
 

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