Auszug - Auslegen von Informationsmaterial durch Verbände und öffentliche Träger
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Mitgliedern freier Wohlfahrtsverbände, den Sportvereinen, den öffentlichen Trägern der Jugendarbeit und der Sozialarbeit, dem Migrationssozialdienst und den Stadtteilzentren in unserem Bezirk unter der Voraussetzung, dass es keinen demokratiefeindlichen Inhalt hat, zu genehmigen, Informationsmaterial zu ihrer Arbeit in den Bürgerämtern auszulegen.
Realisierung: siehe 22. Sitzung der BVV vom 29.08.2013 |
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