Auszug - Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere mit Behinderungen
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich sowohl im Rat der Bürgermeister als auch gegenüber den zuständigen Senatsabteilungen dafür einzusetzen, dass den Mieterinnen und Mietern, die in Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, unverzüglich und wirksam über das bislang übliche Maß geholfen wird. In besonderer Weise muss denjenigen geholfen werden, die auf Grund einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Behinderung angemessene Wohnungen angewiesen sind. Das Bezirksamt soll sich gegenüber dem Senat für einen vollen Mietausgleich einsetzen. Die bislang geltende Einzelfallprüfung von Härtefällen soll für Menschen mit Behinderung durch eine Regelfall-Entscheidung ersetzt werden.
Realisierung: siehe Geschäftliche Mitteilung vom 19.06.2013 |
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