Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, Begründung des Bebauungsplanes XXIII-26 vom November 2010 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII-26 für das Gelände zwischen Reißiger Straße, Straße Am Lupinenfeld, Heinrich-Grüber-Straße, Ridbacher Straße und Ortsteilgrenze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ... (BA-Vorlage Nr. 1251/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2060/VI Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, Begründung des Bebauungsplanes XXIII-26 vom November 2010 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII-26 für das Gelände zwischen Reißiger Straße, Straße Am Lupinenfeld, Heinrich-Grüber-Straße, Ridbacher Straße und Ortsteilgrenze im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ... (BA-Vorlage Nr. 1251/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Widerspruch von Grundstückseigentümer wegen Erwerb Verkehrsfläche

Widerspruch von Grundstückseigentümer wegen Erwerb Verkehrsfläche.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 o. g. Drucksache beraten und mehrheitlich der BVV einstimmig, mit elf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen, die Vorlage zur beschließen.

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Dem Bebauungsplan XXIII-26 vom 19. Mai 2010 mit Deckblatt vom 15. Oktober 2010 mit seiner Begründung vom November 2010 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
 

2.      Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-26 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.


 
 

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