Auszug - Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010
Die
BVV hat beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, 1.
den
sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergebenden Rechtsanspruch zu
gewährleisten. 2.
alle
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um im Bereich der Hilfen zur Erziehung
(HzE) im Jahr 2010/11 innerhalb des vom Landesgesetzgeber vorgegebenen Budgets
für die Hilfen zur Erziehung zu bleiben. 3.
weiterhin
für eine bedarfsgerechte Finanzierung der HzE im Land Berlin einzutreten.
Insbesondere die vollständige Abfederung des Fallzahlrisikos ist weiterhin
einzufordern. 4.
die
strikte Ausgabenkontrolle im Bereich der Hilfen zur Erziehung fortzusetzen und
die Erfahrungen und Modelle aus der berlinweiten Arbeitsgruppe, insbesondere
für die Vollzeitpflege, Tagesgruppen und Mutter-Kind-Unterbringungen, hierbei
mit einzubeziehen. 5.
sich
aktiv bei der Umsetzung der vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen
Zielvereinbarung zum Fachcontrolling HzE einzubringen, wobei der Schwerpunkt dabei die Betrachtung der stationären
Hilfen ist. 6.
zu
prüfen, ob durch eine bessere Verzahnung mit bestehenden präventiven Angeboten
weitere Synergieeffekte durch Kinder- und Jugendhilfezentren und
Stadtteilzentren zu erzielen sind. 7.
die
bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Schule, Jugendhilfe,
Gesundheit und Soziales sowie der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung weiter zu intensivieren mit dem Ziel der weiteren
Bündelung von materiellen und personellen Ressourcen, um durch gemeinsame
präventive Angebote und niedrigschwellige Hilfen den weiteren Anstieg von
Fallzahlen möglichst zu vermeiden. 8.
den
Jugendhilfe- und den Hauptausschuss vierteljährlich über die Ausgabensituation
im Bereich der HzE zu informieren und auf Risiken aufmerksam zu machen.
Realisierung: siehe Sitzung der BVV/VI. am 27.01.2011 |
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