Auszug - Besetzung mit Fachkräften im Bereich Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe -
Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht,
Voraussetzungen für die ausreichende Besetzung mit Fachkräften für das
Jugendamt, den Bereich – Wirtschaftliche Jugendhilfe – (Leistungsgewährung) zu
schaffen. Begründung: Nach Prüfung des Kapitels 40 42 durch
den Rechnungshof in 11/02 stellte sich heraus, dass aufgrund permanenter
Unterbesetzung im dem o.g. Bereich der erhöhte Arbeitsaufwand nicht mehr
bewältigt wurde, und somit ·
die Kostenerstattungsansprüche gemäß § 89 b und 89 c des
SGB VIII nicht unverzüglich bearbeitet bzw. geltend gemacht wurden, ·
die Wiedervorlage und komplizierte Einzelfälle konnten
nicht ordnungs- und termingemäß bearbeitet werden, so dass es den Mitarbeitern oft nicht
mehr gelungen ist, die Teilweise immensen Kostenerstattungsansprüche aufgrund
der eingetretenen Verjährungsfristen durchzusetzen. Diverse Überlastungsanzeigen der
Mitarbeiter stützen diese Aussagen in vollem Umfang. Aus diesen Gründen ist ein Schaden für
das Land Berlin entstanden der durch ausreichend fachlich qualifizierte
Arbeitskräfte nicht entstanden wäre. Abstimmungsergebnis: einstimmig, fünf Ja-Stimmen Überwiesen in Ausschuss für Personal
und Verwaltung. |
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