Auszug - Besetzung mit Fachkräften im Bereich Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe -  

 
 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 2.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 26.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
1105/V Besetzung mit Fachkräften im Bereich Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe -
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:RechnungsprüfungsausschussBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Voraussetzungen für die ausreichende Besetzung mit Fachkräften für das Jugendamt, den Bereich – Wirtschaftliche Jugendhilfe – (Leistungsgewährung) zu schaffen.

 

Begründung:

Nach Prüfung des Kapitels 40 42 durch den Rechnungshof in 11/02 stellte sich heraus, dass aufgrund permanenter Unterbesetzung im dem o.g. Bereich der erhöhte Arbeitsaufwand nicht mehr bewältigt wurde, und somit

·         die Kostenerstattungsansprüche gemäß § 89 b und 89 c des SGB VIII nicht unverzüglich bearbeitet bzw. geltend gemacht wurden,

·         die Wiedervorlage und komplizierte Einzelfälle konnten nicht ordnungs- und termingemäß bearbeitet werden,

so dass es den Mitarbeitern oft nicht mehr gelungen ist, die Teilweise immensen Kostenerstattungsansprüche aufgrund der eingetretenen Verjährungsfristen durchzusetzen.

Diverse Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter stützen diese Aussagen in vollem Umfang.

Aus diesen Gründen ist ein Schaden für das Land Berlin entstanden der durch ausreichend fachlich qualifizierte Arbeitskräfte nicht entstanden wäre.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig, fünf Ja-Stimmen

 

Überwiesen in Ausschuss für Personal und Verwaltung.


 
 

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