Auszug - Vorzeitiger Ausbau der Tangentialverbindung Ost  

 
 
18. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 3.3
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0281/VI Vorzeitiger Ausbau der Tangentialverbindung Ost
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   BzStR WirtTiefBürgOrd
 
Wortprotokoll

Der Bericht wurde vorgelegt

Der Bericht wurde vorgelegt.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    09.10.2007

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 01.11.07

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.0281/VI aus der 8. BVV vom 26.04.2007

                        Vorzeitiger Ausbau der Tangentialverbindung Ost

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Stellungnahme zum o.g. BVV Beschluss eingegangenen Schreiben möchte ich hiermit der BVV in der Anlage zur Kenntnis geben.

 

 

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 

 

Anlage

 

 

 

 

    

 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    01.10.2007

Tief 12   7502

Bearbeiterin: Frau Rieth

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 338/III

 

 

A.      Gegenstand der Vorlage:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr. 0281/VI aus der 8. BVV vom 26.04.2007,

             Vorzeitiger Ausbau der Tangentialverbindung Ost

 

B.      Berichterstatter/in:      Bezirksstadtrat Herr Gräff

 

C.1      Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt die beiliegende Vorlage an die BVV.

 

C.2      Weiterleitung an die BVV

       zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

D.      Begründung:      Notwendigkeit eines Beschlusses des Bezirksamtes über die der BVV vorzulegende Vorlage

 

E.      Rechtsgrundlage:      § 12 Abs.1, § 13 Abs. 1, § 36 Abs.2 Buchstabe b, e und Abs.3

             Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F.      Haushaltsmäßige     

       Auswirkungen:      keine

 

G.   Gleichstellungsrelevante

       Auswirkungen:      keine

 

H.      Behindertenrelevante

       Auswirkungen:      keine

 

I.      Migrantenrelevante

       Auswirkungen:      keine

 

 

 

Christian Gräff

Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,

Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 


 
 

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