Auszug - Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens vom 22. November 2005 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII- 12 ...... (BA-Vorlage Nr. 1622/II)
Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussfassung erfolgt vor der BVV
am 23.03.2006. Der Ausschuss führt vor Beginn der
BVV eine Sondersitzung zur Drucksache Nr. 2361/V durch und
informiert die BVV-Sitzung davon mündlich und bittet die Drucksache in die
Tagesordnung der BVV aufzunehmen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich daraus,
dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden
muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes
noch bis Juni 2006 erfolgen kann. |
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