Auszug - Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens vom 22. November 2005 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII- 12 ...... (BA-Vorlage Nr. 1622/II)  

 
 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 14.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2361/V Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens vom 22. November 2005 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII- 12 ...... (BA-Vorlage Nr. 1622/II)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussfassung erfolgt vor der BVV am 23.03.2006.

 

Der Ausschuss führt vor Beginn der BVV eine Sondersitzung zur Drucksache Nr. 2361/V durch und informiert die BVV-Sitzung davon mündlich und bittet die Drucksache in die Tagesordnung der BVV aufzunehmen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes noch bis Juni 2006 erfolgen kann.

 


 
 

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