Drucksache - 2361/V  

 
 
Betreff: Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens vom 22. November 2005 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII- 12 ...... (BA-Vorlage Nr. 1622/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
15.03.2006 
99. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
14.03.2006 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat beschlossen:

 

Der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-12 vom 22. November 2005 mit Deckblatt vom 30. Januar 2006 sowie der Begründung vom Februar 2006 für die Grundstücke Kreppfuhlweg 1-20; Randweg 2/20; 21/23; Schleipfuhlweg 5-48 und Feierabendweg 2-16 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf,  wird zugestimmt.

Die BVV beschließt, der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-12 vom 22

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 01.03.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit acht Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Beschluss rechtzeitig zur Rechtsprüfung bei SenStadt vorgelegt werden muss, damit die Festsetzung des noch nach altem Baurecht aufgestellten B-Planes noch bis Juni 2006 erfolgen kann.

 

 
 

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