Auszug - Zu Nutzungsgebühren für die Nutzung bezirkseigener Räume - "Wermke trifft Terl"
Beantwortet durch BzBm. Das Wortprotokoll wurde
verlangt. Wortprotokoll
Frau Dr. Schilling: 1. Trifft es zu, dass für die Nutzung bezirkseigener Räumlichkeiten Nutzungsgebühren anfallen? 2.
Fallen
für die Veranstaltung ‘Wermke trifft Terl‘ der privat Person Frau Wermke und
Herrn Terl auch Nutzungsgebühren an? 3.
Wo
wird diese Einnahme im Haushalt nachgewiesen? Herr Dr. Klett: Zur Frage
eins: Ja, und zwar richtet sich das nach dem Bezirksamtsbeschluss 280/I und der
Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen,
Raumnutzungsanweisung “AllA Raum” vom 04.11.1997. Punkt 2:
Frau Wermke tritt bei dieser Veranstaltung nicht als Privatperson auf, sondern
ist für die von der BVV unterstütze und initiierte Initiative
Helene-Weigel-Platz tätig. Die Veranstaltung ist somit nicht kostenpflichtig
gegenüber dem Verwalter des Gebäudes. Zu Punkt 3:
grundsätzlich fließen diese Einnahmen, wenn sie denn begründet errungen werden
können, bei der Vermietung von Räumen in das Kapitel 3308, Titel 124 01 und 281
03, ein. Herr Kohlmeier: Sehr geehrter Herr Klett, vielen Dank für die Beantwortung. Da das ja schon Thema im Ältestenrat war, hätte ich bitte gern das Wortprotokoll zu dieser Beantwortung. Herzlichen Dank! |
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