Drucksache - 2336/V  

 
 
Betreff: Zu Nutzungsgebühren für die Nutzung bezirkseigener Räume -
"Wermke trifft Terl"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteFraktion der SPD
Verfasser:Kohlmeier, SvenKohlmeier, Sven
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
23.02.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.      Trifft es zu, dass für die Nutzung bezirkseigener Räumlichkeiten Nutzungsgebühren anfallen?

  1. Fallen für die Veranstaltung “Wermke trifft Terl” der Privatpersonen Frau Wermke und Herrn Terl auch Nutzungsgebühren an?

3.      Wo wird diese Einnahme im Haushalt nachgewiesen?

 

 

Wortprotokoll

 

Herr Dr. Klett:

 

Zur Frage eins: Ja, und zwar richtet sich das nach dem Bezirksamtsbeschluss 280/I und der Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen, Raumnutzungsanweisung “AllA Raum” vom 04.11.1997.

 

Punkt 2: Frau Wermke tritt bei dieser Veranstaltung nicht als Privatperson auf, sondern ist für die von der BVV unterstütze und initiierte Initiative Helene-Weigel-Platz tätig. Die Veranstaltung ist somit nicht kostenpflichtig gegenüber dem Verwalter des Gebäudes.

 

Zu Punkt 3: grundsätzlich fließen diese Einnahmen, wenn sie denn begründet errungen werden können, bei der Vermietung von Räumen in das Kapitel 3308, Titel 124 01 und 281 03, ein.

 

Herr Kohlmeier:

 

Sehr geehrter Herr Klett, vielen Dank für die Beantwortung. Da das ja schon Thema im Ältestenrat war, hätte ich bitte gern das Wortprotokoll zu dieser Beantwortung. Herzlichen Dank!

 
 

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