Drucksache - 2336/V
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Trifft
es zu, dass für die Nutzung bezirkseigener Räumlichkeiten Nutzungsgebühren
anfallen?
3.
Wo
wird diese Einnahme im Haushalt nachgewiesen? Wortprotokoll
Herr Dr. Klett: Zur Frage
eins: Ja, und zwar richtet sich das nach dem Bezirksamtsbeschluss 280/I und der
Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen,
Raumnutzungsanweisung “AllA Raum” vom 04.11.1997. Punkt 2:
Frau Wermke tritt bei dieser Veranstaltung nicht als Privatperson auf, sondern
ist für die von der BVV unterstütze und initiierte Initiative
Helene-Weigel-Platz tätig. Die Veranstaltung ist somit nicht kostenpflichtig
gegenüber dem Verwalter des Gebäudes. Zu Punkt 3:
grundsätzlich fließen diese Einnahmen, wenn sie denn begründet errungen werden
können, bei der Vermietung von Räumen in das Kapitel 3308, Titel 124 01 und 281
03, ein. Herr Kohlmeier: Sehr geehrter Herr Klett, vielen Dank für die Beantwortung.
Da das ja schon Thema im Ältestenrat war, hätte ich bitte gern das
Wortprotokoll zu dieser Beantwortung. Herzlichen Dank! |
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