Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 3.1  
Aktueller Stand der Auslastung ausschussrelevanter Haushaltstitel des laufenden Haushaltsjahres      
Ö 3.2  
Stand der Erfüllung der Auflagenbeschlüsse - 2 (Schule) BE: Frau Köhnke - 4 (Bürgerämter, 6 bezirkliches Immobilienmanagement) BE: Herr Simdorn      
Ö 4     Überwiesene Drucksachen      
Ö 4.1  
Drs. Nr. 2139/V - Haushaltsplanentwurf 2006/07 Marzahn-Hellersdorf (Antrag 7/9) - Kapitel 4011 (Jugend), Titel 51900 (Bauliche Unterhaltung) - Auflagen- und Sperrbeschluss      
Ö 4.2  
Ermittlung des Modernisierungsrückstandes für die Schulgebäude und Sportanlagen
Enthält Anlagen
2226/V  
Ö 4.3  
Konzept zur Politischen Bildung und Umgang mit Extremismus im Bezirk: Benennung eines Beauftragten gegen Rechtsextremismus  
Enthält Anlagen
1949/V  
Ö 4.4  
Berichterstattung zum Stand der Haushaltswirtschaft und zur Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin per 30.11.2005 (BA-Vorlage Nr. 1555/II)  
Enthält Anlagen
2279/V  
Ö 5     Nachtrag      
Ö 5.1  
Bürgerhaushalt - tatsächliches Budgetrecht der Bürger
Enthält Anlagen
1811/V  
Ö 5.2  
Integrierte Handlungskonzepte zu den Quartiersverfahren - Prävention "Mehrower Allee" und "Hellersdorfer Promenade" für das Jahr 2006 (BA-Vorlage Nr. 1545/II)  
Enthält Anlagen
2275/V  
Ö 5.3  
Kofinanzierung der Sanierung der Turmspitze des Schlosses Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1574/II)  
Enthält Anlagen
2302/V  
Ö 5.4  
Ausbildungsplätze für den Einstellungstermin 01.09.2006 (BA-Vorlage Nr. 1547/II)  
Enthält Anlagen
2305/V  
Ö 5.5  
Weiterer Umgang mit der potenziellen Kita-Vorhaltefläche Alberichstraße 7, 7A und Köpenicker Straße 148D (BA-Vorlage Nr. 1211/II)  
Enthält Anlagen
2241/V  
    15.12.2005 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.2.2 - überwiesen
   

 

   
    04.01.2006 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung
    Ö 4.4 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

vertagt

Zur Drucksache Einladung ab BzBm/Grundstücksamt.

   
    01.02.2006 - Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung
    Ö 4.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 01. Februar 2006 obige Drucksache behandelt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mit einer Ja-Stimme und zehn Nein-Stimmen für die Kenntnisnahme, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Auf den Ausschussantrag Drucksache 2311/V wird verwiesen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zusammenhang mit dem BA-Beschluss Nr. 1211/II (DS 2241/V) zu prüfen und das Ergebnis der BVV vorzulegen.

  1. Mit welchen Kosten ist zu rechnen, damit das Grundstück Langer Weg 45, 46 und 47 Baureife erlangt. Insbesondere sind die Erschließungs- und Straßenbaukosten zu prüfen, mit denen das Grundstück nach Durchführung der oben genannten Maßnahmen belastet wird?  
  2. Mit welchen Einnahmen kann der Bezirk rechnen, wenn das baureife Grundstück Albrechtsweg  7, 7A und Köpenicker Straße 148D durch den Liegenschaftsfonds verkauft wird?

3.Ist es erforderlich, die Maßnahme “Errichten einer Kita” über die Investitionsplanung des Bezirks- oder Landeshaushalts zu realisieren, und wann ist mit einer Einstellung zu rechnen. Welche anderen Möglichkeiten zur Realisierung der Maßnahme wurden durch das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft.

 

Begründung:

GO der BVV; § 21 Vorlagen und Berichte des Bezirksamtes

(1)  Vorlagen zur Kenntnisnahme werden grundsätzlich zur Aussprache gestellt. Vorlagen ohne Aussprachebedarf gelten als zur Kenntnis genommen.

Enthalten Vorlagen zur Kenntnisnahme Maßnahmen, die dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen, können sie noch in gleicher Sitzung mit einfacher Mehrheit in einen Fachausschuss überwiesen oder Anträge gestellt werden, die das Verwaltungshandeln erneut anregen.

Entsprechen Maßnahmen des Bezirksamtes nicht dem angeregten Verwaltungshandeln, so kann die BVV Entscheidungen des Bezirksamtes aufheben und selbst entscheiden, sofern die Maßnahmen nicht

·         Einzelpersonalangelegenheiten,

·         Erwerb und Veräußerung von Grundstücken,

·         ärztlich, zahnärztlich und tierärztlich bestimmte Tätigkeiten,

·         Durchführung und Sicherung der Erfüllung der Schulpflicht,

·         Ordnungsangelegenheiten

betreffen.

(4) Vorlagen, die den Bezirkshaushalt betreffen, gelten mit Eingang bei der Vorsteherin als dem für Haushalt zuständigen Ausschuss überwiesen. Vorlagen des Bezirksamtes, die § 12 (2) Ziffer 10. des Bezirksverwaltungsgesetzes betreffen, gelten mit Eingang bei der Vorsteherin als zuerst dem zuständigen Fachausschuss überwiesen.
(5) Vorlagen, die Bebauungs-, Landschafts-, Vorhaben- und Erschließungsplanentwürfe und die Bezirksrechnung betreffen, gelten mit Eingang bei der Vorsteherin als dem zuständigen Ausschuss überwiesen.

Das Grundstück Langer Weg 45, 46 und 47 befindet sich im Gebiet des B-Plans XXI – 41, es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob das Vorhaben des Bezirksamtes mit den Zielstellungen des B-Plans übereinstimmt. Folglich galt § 21, Absatz 4.

Zugleich gab es Redebedarf und die Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung. (BVV vom 27.01.2006, folglich § 21, Absatz 4)

 

Eine Kenntnisnahme durch die BVV ist bisher nicht erfolgt.

 

Die GO der BVV sieht nicht vor, dass eine Vorlage schon dadurch zur Kenntnis genommen wurde, weil sie im Ausschuss beraten wurde und durch die Mitteilung des Ausschusses wieder auf die Tagesordnung der BVV gesetzt wird.

Im Gegenteil wird doch im § 21 Absatz 1 Satz 2 der BVV eine eigene Beschlusskompetenz zugeordnete.

Es greift nun das Bezirksverwaltungsgesetz,

§ 13, Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung; Absatz 2

 

 (2) Maßnahmen, die dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen, sind nicht vor Kenntnisnahme durch die Bezirksverordnetenversammlung zu vollziehen. Das gilt nicht in Fällen, die keinen Aufschub zulassen oder soweit gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 eine Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung ausgeschlossen ist.

 

Um die Rechte der BVV zu wahren, beziehungsweise ein nicht dem angeregten Verwaltungshandeln entsprechendes Handeln des Bezirksamtes zu vermeiden, ist ein “Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen” der BVV erforderlich. Dies kann durch Vertagung bzw. Überweisung der Drucksache erfolgen, was im Fall einer Beschlussfassung zur Drucksache nicht angeraten ist.

 

Die Vorlage lässt nicht erkennen, dass die Angelegenheit keinen Aufschub zulässt.

 

Ebenso trifft der § 12 Abs. 3 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes nicht zu, da der Ausschuss keine Aufhebung des BA-Beschlusses empfiehlt.

 

Das Bezirksamt wird um eine Prüfung und Vertiefung der wirtschaftlichen Betrachtung des angestrebten Verwaltungshandelns ersucht.

 

Mit dem in diesem Zusammenhang gefassten Ausschussantrag wird dem Bezirksamt empfohlen, durch Darstellung bestimmter Sachverhalte seine von dem angestrebten Verwaltungshandeln abweichende Auffassung  und Zielstellung nachvollziehbar zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: zehn-Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,  eine Enthaltung

   
    09.02.2006 - Hauptausschuss
    Ö 5.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

 

   
    23.02.2006 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.1.8 - in der BVV abgelehnt
    Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen. Auf die folgende Drs. 2311/V wird verwiesen.

 

Ö 5.5.1  
Prüfen des BA-Beschlusses Nr. 1211/II, Drs. 2241/V  
Enthält Anlagen
2311/V  
Ö 6  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 7  
Sonstiges      
               
 
 

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