Auszug - Prüfen des BA-Beschlusses Nr. 1211/II, Drs. 2241/V  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2311/V Prüfen des BA-Beschlusses Nr. 1211/II, Drs. 2241/V
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale StadtHauptausschuss
Verfasser:Köhnke, Marlitt i. V. 
Drucksache-Art:AusschussantragMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Begründung:

Begründung:

 

GO der BVV; § 21 Vorlagen und Berichte des Bezirksamtes

(1)  Vorlagen zur Kenntnisnahme werden grundsätzlich zur Aussprache gestellt. Vorlagen ohne Aussprachebedarf gelten als zur Kenntnis genommen.

Enthalten Vorlagen zur Kenntnisnahme Maßnahmen, die dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen, können sie noch in gleicher Sitzung mit einfacher Mehrheit in einen Fachausschuss überwiesen oder Anträge gestellt werden, die das Verwaltungshandeln erneut anregen.

Entsprechen Maßnahmen des Bezirksamtes nicht dem angeregten Verwaltungshandeln, so kann die BVV Entscheidungen des Bezirksamtes aufheben und selbst entscheiden, sofern die Maßnahmen nicht

·         Einzelpersonalangelegenheiten,

·         Erwerb und Veräußerung von Grundstücken,

·         ärztlich, zahnärztlich und tierärztlich bestimmte Tätigkeiten,

·         Durchführung und Sicherung der Erfüllung der Schulpflicht,

·         Ordnungsangelegenheiten

betreffen.

(4) Vorlagen, die den Bezirkshaushalt betreffen, gelten mit Eingang bei der Vorsteherin als dem für Haushalt zuständigen Ausschuss überwiesen. Vorlagen des Bezirksamtes, die § 12 (2) Ziffer 10. des Bezirksverwaltungsgesetzes betreffen, gelten mit Eingang bei der Vorsteherin als zuerst dem zuständigen Fachausschuss überwiesen.

(5) Vorlagen, die Bebauungs-, Landschafts-, Vorhaben- und Erschließungsplanentwürfe und die Bezirksrechnung betreffen, gelten mit Eingang bei der Vorsteherin als dem zuständigen Ausschuss überwiesen.

 

Das Grundstück Langer Weg 45, 46 und 47 befindet sich im Gebiet des B-Plans XXI – 41, es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob das Vorhaben des Bezirksamtes mit den Zielstellungen des B-Plans übereinstimmt. Folglich galt § 21, Absatz 4.

 

Zugleich gab es Redebedarf und die Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung. (BVV vom 27.01.2006, folglich § 21, Absatz 4)

 

Eine Kenntnisnahme durch die BVV ist bisher nicht erfolgt.

 

Die GO der BVV sieht nicht vor, dass eine Vorlage schon dadurch zur Kenntnis genommen wurde, weil sie im Ausschuss beraten wurde und durch die Mitteilung des Ausschusses wieder auf die Tagesordnung der BVV gesetzt wird.

 

Im Gegenteil wird doch im § 21 Absatz 1 Satz 2 der BVV eine eigene Beschlusskompetenz zugeordnete.

 

Es greift nun das Bezirksverwaltungsgesetz,

 

§ 13, Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung; Absatz 2

 

 (2) Maßnahmen, die dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen, sind nicht vor Kenntnisnahme durch die Bezirksverordnetenversammlung zu vollziehen. Das gilt nicht in Fällen, die keinen Aufschub zulassen oder soweit gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 eine Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung ausgeschlossen ist.

 

Um die Rechte der BVV zu wahren, beziehungsweise ein nicht dem angeregten Verwaltungshandeln entsprechendes Handeln des Bezirksamtes zu vermeiden, ist ein “Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen” der BVV erforderlich. Dies kann durch Vertagung bzw. Überweisung der Drucksache erfolgen. Was im Fall einer Beschlussfassung zur Drucksache nicht angeraten ist.

 

Die Vorlage lässt nicht erkennen, dass die Angelegenheit keinen Aufschub zulässt.

 

Ebenso trifft der § 12 Abs. 3 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes nicht zu, da der Ausschuss keine Aufhebung des BA-Beschlusses empfiehlt.

 

Das Bezirksamt wird um eine Prüfung und Vertiefung der wirtschaftlichen Betrachtung des angestrebten Verwaltungshandelns ersucht.

 

Mit dem in diesem Zusammenhang gefassten Ausschussantrag wird dem Bezirksamt empfohlen, durch Darstellung bestimmter Sachverhalte seine von dem angestrebten Verwaltungshandeln abweichende Auffassung und Zielstellung nachvollziehbar zu machen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Hauptausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 o.g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zusammenhang mit dem BA-Beschluss Nr. 1211/II (DS 2241/V) zu prüfen und das Ergebnis der BVV vorzulegen.

 

  1. Mit welchen Kosten ist zu rechnen, damit das Grundstück Langer Weg 45, 46 und 47 Baureife erlangt. Insbesondere sind die Erschließungs- und Straßenbaukosten zu prüfen, mit denen das Grundstück nach Durchführung der oben genannten Maßnahmen belastet wird?  
  2. Mit welchen Einnahmen kann der Bezirk rechnen, wenn das baureife Grundstück Albrechtsweg  7, 7A und Köpenicker Straße 148D durch den Liegenschaftsfonds verkauft wird?

3. Ist es erforderlich, die Maßnahme “Errichten einer Kita” über die Investitionsplanung des   Bezirks- oder Landeshaushalts zu realisieren, und wann ist mit einer Einstellung zu rechnen. Welche anderen Möglichkeiten zur Realisierung der Maßnahme wurden durch das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft.

 


 
 

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