Pflegefachcontrolling

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift 'Altenpflege'

Die Kolleginnen und Kollegen der Hilfebedarfsermittlung sowie der Qualitätssicherung sind examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/ -innen. Wir arbeiten im Auftrag, aus dem Sachgebiet der Hilfe zur Pflege auf Grundlage des §63a Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII), sobald Sie einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben. Wir ermittlen Ihren pflegerischen Hilfe- und Betreuungsbedarf in Ihrer Häuslichkeit.

Voraussetzungen für den Bürger

Voraussetzungen für die Hilfebedarfsermittlung durch uns ist, dass Sie im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wohnhaft sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorrangige Leistungsansprüche aus der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung bereits in Anspruch genommen haben müssen, bevor Sie einen Anspruch auf ergänzende Hilfe zur Pflege haben.

Beispiele für vorrangige Leistungen:
  • Krankenversicherungsleistung nach Krankenhausaufenthalt,
  • Unfallversicherungleistungen nach Unfall,
  • Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegeversicherung oder
  • Rehabilitationsleistungen vom Rententräger.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer individuellen Versorgung in Ihrer Häuslichkeit und Ihrem häuslichen Umfeld.

Aufgabengebiete

Die Hilfebedarfsermittlung erfolgt im Rahmen der individuellen ambulanten Pflegegesamtplanung, die Ihnen einen Weg für die Sicherung Ihres pflegerischen Hilfe- und Betreuungsbedarfes aufzeigen soll. Die Kompensation Ihres pflegerischen Hilfe- und Betreuungsbedarfes kann durch Nachbarn, Angehörige, Hilfsmittel, wohnraumverbessernde Maßnahmen, Tagesstätten u.v.m. erfolgen und ggf. ergänzt werden durch einen Pflegedienst. Dazu sprechen wir mit Ihnen über Ihren Bedarf und empfehlen Ihnen mögliche Wege. Bitte ermöglichen Sie allen an der Pflege beteiligten Personen eine Teilnahme am Hausbesuch, um Ihre Pflege adäquat planen zu können.

Pflegebegründende Unterlagen, wie MDK-Gutachten, Arztbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, Rehabilitationsberichte, können hilfreich sein, um den gesamten Hilfebedarf zu erfassen. Bitte überlegen Sie sich, welche Unterlagen Sie bereitstellen wollen.

  • Einwilligung Bedarfsfeststellung

    Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir gehalten, Sie darüber zu informieren, welche Unterlagen von uns verarbeitet werden. Dazu haben wir ein Informationsblatt erstellt, was wir Ihnen gern im Hausbesuch erläutern.

    DOC-Dokument (46.0 kB) - Stand: 12/2019

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