Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wer sollte zum Termin anwesend sein?

Hilfreich ist die Teilnahme aller an der Versorgung beteiligten Personen (Angehörige, Freunde, Nachbarn, ehrenamtliche Personen und gegebenenfalls (ggf.) auch Vertreter eines Pflegedienstes.

Welche Unterlagen sollten bereitgelegt werden?

Bitte weisen Sie sich im Hausbesuch durch Ihren Ausweis aus. Für eine bedarfsgerechte pflegerische Hilfe- und Betreuungsplanung ist es sinnvoll pflegebegründende Unterlagen bereit zu stellen. Dazu gehören:

  • die Pflegedokumentation durch den tätigen Pflegedienst
  • Rehabilitationsberichte
  • Pflegeüberleitungsbögen, zum Beispiel aus dem Krankenhaus
  • Bescheid über den Grad der Schwerbehinderung und Merkzeichen
  • ggf. auch medizinische Berichte

Muss ich die Hilfebedarfsermittler/innen in meine Wohnung lassen?

Sie haben einen Antrag auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) gestellt. Die Notwendigkeit der Ermittlung des Hilfebedarfes ergibt sich aus dem §63a SGB XII. Sie können den Besuch auch ablehnen, kommen aber somit Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach. In der Konsequenz kann Ihr Antrag dann auch abgelehnt werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass das häusliche Umfeld für Ihre Versorgung eine wesentliche Rolle spielt. Sie erhalten von uns weitere Tipps und Anregungen zur Verbesserung Ihrer Versorgungssituation und Einhaltung von Prophylaxen, die einen Verbleib in der Häuslichkeit sichern und Ihre Fähigkeiten bestmöglich erhalten sollen.

Wie lange dauert eine Hilfebedarfsermittlung?

In der Regel dauert die pflegerische Hilfe- und Bedarfsplanung 1 Stunde bis 1,5 Stunden. Bitte geben Sie uns Zeit, Sie auch ein bisschen kennenzulernen, um Ihren Bedarf richtig einschätzen zu können.

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bürgertelefon: (030) 115

Postanschrift
12591 Berlin