Drucksache - DS/1993/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland die Anwohnenden des Biesenhorster Sandes zu informieren, wie und unter welchen Bedingungen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Naturschutzgebietes „Bisenhorster Sand“ auch nach seiner Unter-Schutz-Stellung weiterhin für die Öffentlichkeit gewährleistet wird. Dabei soll auch aufgezeigt werden, welche Regelungen sich aus dem neuen Status ergeben und was bisher galt.
Besucherinnen und Besucher sollen in geeigneter Weise auf die Regelungen des Naturschutzgebietes hingewiesen werden. Hierzu sollten die Möglichkeiten von Gesprächen, digitalen und Printmedien, genutzt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für die Fläche Biesenhorster Sand (https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiete/biesenhorster-sand/) ist das Straßen- und Grünflächenamt Fachvermögensträger und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ist für die Pflege und Entwicklung (https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/schutzgebiete/pflege-und-entwicklung/) zuständig. Wie der Kleinen Anfrage „0561/VIII – Stand, weiterer Werdegang und Perspektiven des Unterschutzstellungsverfahrens Biesenhorster Sand“ zu entnehmen ist, ist coronabedingt „in dem vergangenen Jahr nach Wissen von UmNat ein erhöhter Nutzungsdruck durch eine steigende Anzahl an Spaziergängern und Hunde zu erkennen. Die Folgen zeigen sich insbesondere durch stärkere Vermüllung, Erosionsschäden, Beschädigungen der Weidezäune und Stoffeinträgen in den nicht eingezäunten Bereichen. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind nach derzeitigem Wissensstand nicht durch die erhöhte Begehungsfrequenz betroffen.“
Weiterhin wird die Frage 5 der ebendiesen Kleinen Anfrage mit der Stellungnahme der SenUVK wie folgt beantwortet: „…bzgl. des Unterschutzstellungsverfahrens des Biesenhorster Sandes zum Naturschutzgebiet fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen lagen bei der Senatsverwaltung hierzu vom Februar 2020 bis März 2020 und erneut aufgrund der vorzeitigen pandemiebedingten Beendigung (4 Tage vorher) vom 17.08.2020 bis 17.09.2020 öffentlich aus. Im Zuge dessen konnten Belange vorgebracht werden. Der Biesenhorster Sand wird weiterhin für die ruhige naturnahe Erholung in Form von Spaziergängen auf den Wegen genutzt werden können.“
Der für Grün und Umwelt zuständige Bezirksstadtrat hat in einer Pressemitteilung noch einmal bekräftigt, dass der Biesenhorster Sand auch weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet bleibt und klargestellt, dass Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten sind: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1072237.php
Darüber hinaus haben sowohl das Bezirksamt Lichtenberg als auch Träger, wie z.B. der NABU, bereits Spaziergänge im Biesenhorster Sand für Interessierte angeboten, um über die Fläche (und damit auch die erlaubte Nutzung) zu informieren. Wer den Biesenhorster Sand auf eigene Faust entdecken will, kann sich gern mithilfe einer Wanderkarte Hintergrundinformationen und Tipps für Ausflugsziele holen: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/freizeit/gruen/artikel.322091.php
An nachfolgenden strategisch wichtigen Punkten sind bereits entsprechende Schilder verortet bzw. können bei Feststellung zunehmenden Fehlverhaltens noch aufgestellt werden:
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