Drucksache - DS/1993/VIII  

 
 
Betreff: Naturschutzgebiet Biesenhorster Sand für Besucher offenhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz Entscheidung
03.02.2021 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz vertagt   
03.03.2021 
30. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz vertagt   
07.04.2021 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Umwelt/Klima PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland die Anwohnenden des Biesenhorster Sandes zu informieren, wie und unter welchen Bedingungen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Naturschutzgebietes „Bisenhorster Sand“ auch nach seiner Unter-Schutz-Stellung weiterhin für die Öffentlichkeit gewährleistet wird. Dabei soll auch aufgezeigt werden, welche Regelungen sich aus dem neuen Status ergeben und was bisher galt.

 

Besucherinnen und Besucher sollen in geeigneter Weise auf die Regelungen des Naturschutzgebietes hingewiesen werden. Hierzu sollten die Möglichkeiten von Gesprächen, digitalen und Printmedien, genutzt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die Fläche Biesenhorster Sand (https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiete/biesenhorster-sand/) ist das Straßen- und Grünflächenamt Fachvermögensträger und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ist für die Pflege und Entwicklung (https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/schutzgebiete/pflege-und-entwicklung/) zuständig. Wie der Kleinen Anfrage „0561/VIII – Stand, weiterer Werdegang und Perspektiven des Unterschutzstellungsverfahrens Biesenhorster Sand“ zu entnehmen ist, ist coronabedingt „in dem vergangenen Jahr nach Wissen von UmNat ein erhöhter Nutzungsdruck durch eine steigende Anzahl an Spaziergängern und Hunde zu erkennen. Die Folgen zeigen sich insbesondere durch stärkere Vermüllung, Erosionsschäden, Beschädigungen der Weidezäune und Stoffeinträgen in den nicht eingezäunten Bereichen. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind nach derzeitigem Wissensstand nicht durch die erhöhte Begehungsfrequenz betroffen.“

 

Weiterhin wird die Frage 5 der ebendiesen Kleinen Anfrage mit der Stellungnahme der SenUVK wie folgt beantwortet: „…bzgl. des Unterschutzstellungsverfahrens des Biesenhorster Sandes zum Naturschutzgebiet fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen lagen bei der Senatsverwaltung hierzu vom Februar 2020 bis März 2020 und erneut aufgrund der vorzeitigen pandemiebedingten Beendigung (4 Tage vorher) vom 17.08.2020 bis 17.09.2020 öffentlich aus. Im Zuge dessen konnten Belange vorgebracht werden. Der Biesenhorster Sand wird weiterhin für die ruhige naturnahe Erholung in Form von Spaziergängen auf den Wegen genutzt werden können.“

 

Der für Grün und Umwelt zuständige Bezirksstadtrat hat in einer Pressemitteilung noch einmal bekräftigt, dass der Biesenhorster Sand auch weiterhin für Besucherinnen und Besucher geöffnet bleibt und klargestellt, dass Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten sind:

https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1072237.php

 

Darüber hinaus haben sowohl das Bezirksamt Lichtenberg als auch Träger, wie z.B. der NABU, bereits Spaziergänge im Biesenhorster Sand für Interessierte angeboten, um über die Fläche (und damit auch die erlaubte Nutzung) zu informieren. Wer den Biesenhorster Sand auf eigene Faust entdecken will, kann sich gern mithilfe einer Wanderkarte Hintergrundinformationen und Tipps für Ausflugsziele holen: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/freizeit/gruen/artikel.322091.php

 

An nachfolgenden strategisch wichtigen Punkten sind bereits entsprechende Schilder verortet bzw. können bei Feststellung zunehmenden Fehlverhaltens noch aufgestellt werden:

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen