Corona-Informationen zu Schule und Kita
Bis zum 14. Februar gibt es keinen Präsenzunterricht in Berlins Schulen, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Staatsprüfungen für die Lehrämter

Erste Staatsprüfung für die Lehrämter
Die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen nach der 1. Lehrerprüfungsordnung (LPO) ist nicht mehr möglich.
Lehramtstudentinnen und Lehramtsstudenten haben nur noch die Möglichkeit, ihre Abschlüsse im Rahmen der gestuften lehramtsbezogenen Studiengänge zu erreichen.
Erste Staatsexamen
Die Ersten Staatsexamen finden nur noch im laufenden Prüfungsverfahren und für Anmeldungen im Wiederholungsverfahren statt; hierfür findet die 1. Lehrerprüfungsordnung (LPO) vom 1. Dezember 1999 noch bis zum 31. Dezember 2018 Anwendung.
Ergänzungsstudium
Lehrkräfte, die sich bis einschließlich Wintersemester 2013/2014 für ein Ergänzungsstudium eingetragen haben, legen die entsprechende Prüfung noch nach den Bestimmungen der §§ 14 bis 15a des Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung vom 13. Februar 1985, das zuletzt durch das Gesetz vom 5.Juni 2012 geändert worden ist, ab.
(Zweite) Staatsprüfung für die Lehrämter
Die Staatsprüfung wird in der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) vom 23. Juni 2014 geregelt. Sie gilt für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ab dem 23. Juni 2014 den Vorbereitungsdienst begonnen haben.
Die “Zweite Staatsprüfung” kann nur noch von Lehramtsanwärtern absolviert werden, die vor dem 23. Juni 2014 den Vorbereitungsdienst begonnen haben.
Wir fertigen für Sie:
- Vorbeglaubigungen für eine Apostille auf den eigenen (amtseigenen) Zeugnissen
- Zweitausfertigungen der amtseigenen Zeugnisse
- Soweit Unterlagen gemäß der geltenden Aufbewahrungszeiten noch vorhanden sind, können Auskünfte für den Rententräger zur Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten für ehemalige Prüfungskandidaten erteilt werden.
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Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
2. Etage
Referent
Jörg Textor
Tel.: (030) 90227 – 6259
Raum 2B05
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Erste Staatsprüfung
-
Angela Stegemann
Tel.: (030) 90227 – 5251
Raum 2B15
Mo-Fr 9 bis 12 Uhr
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