Corona-Informationen zu Schule und Kita
In Berlins Schulen findet bis zum 14. Februar kein Regelunterricht statt, für Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10, 12/13) gelten besondere Regelungen. Die Berliner Kitas gehen am 25. Januar in den Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde, die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport laufend ergänzt und konkretisiert wird.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Die Wege in den Erzieherberuf

Als Erzieherinnen und Erzieher sind Sie neben den Eltern an der Bildung und Erziehung der Kinder beteiligt. Lernprozesse vollziehen sich während des gesamten Kita-Alltags, denn Kinder lernen spielend, sind neugierig und stellen viele Fragen. Sie begleiten die Kinder bei ihren individuellen Lern- und Entwicklungsschritten und gestalten das Lernumfeld.
Berlin-Tag digital am 27. Februar 2021
Berlin sucht die besten Fachkräfte für Schule, Kita und Jugendämter. Berlin sucht Sie!
Sie möchten in Berlin im Lehrer- oder Erzieherberuf arbeiten? Dann sind herzlich eingeladen, sich beim Berlin-Tag digital über Ihre beruflichen Perspektiven – auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger – zu informieren. Der Berlin-Tag läuft von 9.30 bis 16.00 Uhr. Schauen Sie mal rein!
Wissen und Kompetenzen
Dafür bedarf es einer qualifizierten und umfassenden Ausbildung. Fundiertes Wissen in den Feldern der Pädagogik und Psychologie bilden die Grundlagen für kompetentes Handeln in diesem Beruf. Wer sich für diese Bereiche interessiert, wer Spaß hat an der Arbeit mit Kindern, wer gern im Team und mit Eltern zusammen arbeitet, trifft vielleicht mit dem Erzieherberuf die richtige Wahl.
Weitere Einsatzmöglichkeiten
Als Erzieherin oder Erzieher können Sie natürlich nicht nur in einer Kita arbeiten, sondern Sie werden auch in den Schulen, der Jugendsozialarbeit, den Jugendfreizeitstätten oder im Rahmen der Hilfen zur Erziehung als Fachkraft gebraucht.
Wegweiser in den Erzieherberuf
Die Broschüre informiert Sie über den Erzieherberuf und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einstellung in Berlin.
Sie finden Informationen zur Bewerbung, zum Auswahl- und Einstellungsverfahren als auch zur Anerkennung von pädagogischen Fachkenntnissen verwandter Berufe.
Informieren Sie sich über einen spannenenden Beruf!
- Zum Wegweiser für den Erzieherberuf (Broschüre)
Schlaumacher gesucht!
Ein Netz von 15 Bildungsberatungsstellen bietet Ihnen Unterstützung und Rat zu individuellen Möglichkeiten sowie bei der Auswahl des passenden Weges. Alle Anlaufstellen finden Sie in dem Flyer ‘Schlaumacher gesucht!’.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin
Sie haben sich entschlossen eine Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin zu beginnen? Die Ausbildung erfolgt an Fachschulen für Sozialpädagogik und dauert 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit der Vollzeitausbildung oder der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung.
Die Vollzeitausbildung wird als rhythmisiertes dreijähriges Vollzeitstudium angeboten, bei dem sich fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsteile (integrierte Praxisphasen) abwechseln. Das dreijährige berufsbegleitende Teilzeitstudium erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses begleitet durch eine Fachschule.
Voraussetzungen für die Ausbildung sind entweder der Mittlere Schulabschluss, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, sowie abhängig vom Abschluss bereits erste Arbeitserfahrungen.
Das müssen Sie mitbringen:
- Fachhochschulreife (Fachabitur) im Fachbereich Sozialwesen oder
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife mit einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) und berufliche Vorbildung wie
- Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich oder
- Berufstätigkeit im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen von mindestens drei Jahren oder
- Abschluss einer Berufsausbildung in einem anderen Bereich von mindestens drei Jahren oder
- Berufstätigkeit in einem anderen Bereich von mindestens vier Jahren
Ausbildung
Die Vollzeitausbildung
Die klassische Vollzeitausbildung erfolgt ganztägig an einer Fachschule für Sozialpädagogik und dauert drei Jahre. In die Ausbildung sind drei Praktika integriert, im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mit einem Umfang von je 12 Wochen, im dritten Jahr mit 20 Wochen.
Der Bildungsgang ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderfähig.
Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung
Die 3-jährige berufsbegleitende Teilzeitausbildung findet in einem engen Theorie-Praxisverbund statt. Sie setzt eine mindestens halbtags ausgeübte erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Parallel zu dieser Tätigkeit erfolgt die Theorievermittlung durch den Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik an zwei Tagen in der Woche.
Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers ist bundesweit geregelt und generalistisch ausgerichtet. D.h., eine Erzieherin und ein Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in ganz verschiedenen Arbeitsfeldern wahr. Um darauf vorbereitet zu sein, absolvieren ab dem Schuljahr 2019/2020 die Personen in berufsbegleitender Ausbildung zusätzlich zur fachpraktischen Tätigkeit 200 Stunden in einem zweiten sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld. Dies erfolgt im Rahmen des regulären Unterrichts „in anderen Lernformen“ (als Teil des sog. Profilunterrichts – geregelt in § 28 Abs. 3 der Sozialpädagogikverordnung – SozPädVO vom 13. Juni 2016).
Dabei muss das zweite sozialpädagogische Tätigkeitsfeld von dem Arbeitsgebiet der Einrichtung, in welchem die Studierenden während der Teilzeitausbildung regulär beschäftigt sind, klar abgegrenzt sein. Es gilt die nachfolgende Aufteilung der sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder:
• Tageseinrichtungen für Kinder (Förderung von Kindern ab 0 Jahren bis zum schulpflichtigen Alter)
• Schulischer Bereich (Ergänzende Förderung und Betreuung an Ganztagsschulen „eFöB“)
• Hilfen zur Erziehung (z. B. Heimerziehung nach § 34 SGB VIII)
• Eingliederungshilfe
• Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Mit dieser Regelung erfolgt der Einsatz während des Teilzeitstudiums somit in mindestens zwei Arbeitsfeldern. Dies sichert auch, dass der Abschluss bundesweit anerkannt ist.
Die Facharbeit
Die Ausbildung wird mit dem Verfassen einer Facharbeit (bzw. eines Erfahrungsberichts in der Teilzeitausbildung) sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgeschlossen. Hinweise zum Verfassen der Facharbeit finden Sie hier:
Leitfaden zur Erstellung einer Facharbeit
Fachrichtung Sozialpädagogik
PDF-Dokument (244.6 kB)
Umschulung - finanziell geförderte Ausbildung zum Erzieher/Erzieherin
Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie eine dreijährige Ausbildung für den Erzieherberuf absolvieren. Diese Ausbildung wird in den ersten beiden Jahren vom Jobcenter oder von der Arbeitsagentur im Rahmen einer Umschulung gefördert.
Im dritten Ausbildungsjahr haben Sie einen Vollzeit-Arbeitsvertrag mit dem Ausbildungsträger und verdienen monatlich mindestens 1900 Euro brutto. Wenn Sie Interesse haben, gehen Sie bitte so vor:- Wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter oder Ihre Arbeitsagentur und lassen die Voraussetzungen für eine Umschulungsförderung prüfen.
- Wenn die Voraussetzungen vorliegen, suchen Sie sich einen Praxisplatz in einer Kindertages- oder Jugendhilfeeinrichtung und vereinbaren ein Arbeitsverhältnis vor Aufnahme der Ausbildung. Der Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Umschulungsförderung.
- Danach erhalten Sie als Bestätigung einen Bildungsgutschein von Ihrem Jobcenter bzw. Ihrer Arbeitsagentur.
Staatliche Fachschulen für Sozialpädagogik
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Anna-Freud-Schule – Oberstufenzentrum Sozialwesen I
- Vollzeit- und Teilzeitausbildung
- AZAV-Zertifizierung: ja
Klixstraße 7, 10823 Berlin (Standort z. Zt.)
Halemweg 16 – 32,13627 Berlin- Telefon: +49 30 364178-10 und +49 30 364178-16
- post@anna-freud-osz.de
-
Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow
- Vollzeit- und Teilzeitausbildung
- AZAV-Zertifizierung: ja
Erbeskopfweg 6 – 10, 13158 Berlin
- Telefon: +49 30 500199-25
- Fax: +49 30 500199-24
- sekretariat@schule-sozialwesen-pankow.de
-
Bundeswehrfachschule Berlin, Fachbereich Sozialpädagogik Berlin General-Steinhoff-Kaserne
- Vollzeitausbildung
- AZAV-Zertifizierung: nein
Kladower Damm 182, 14089 Berlin
- Telefon: +49 30 368725-01
- Fax: +49 30 368725-04
- bwfachsberlin@bundeswehr.org
-
Jane-Addams-Schule-Oberstufenzentrum (OSZ) Sozialwesen
- Vollzeit- und Teilzeitausbildung
- AZAV-Zertifizierung: nein
Straßmannstraße 14 – 16, 10249 Berlin
- Telefon: +49 30 420276-0
- Fax: +49 30 420276-321
- kontakt@osz-soz.de
-
Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule (MELO) Fachschule für Sozialpädagogik
- Vollzeitausbildung
- AZAV-Zertifizierung: nein
Steinmetzstraße 79, 10783 Berlin
- Telefon: +49 30 26391-66
- Fax: +49 30 26391-672
- sekretariat@melo-berlin.de
-
Ruth-Cohn-Schule-Oberstufenzentrum Sozialwesen
- Vollzeit- und Teilzeitausbildung
- AZAV-Zertifizierung: nein
Bismarckstraße 20, 10625 Berlin
- Telefon: +49 30 345067-14
- Fax: +49 30 345067-40
- 04b04@sozialpaedagogik-berlin.de
Übersicht aller Fachschulen für die Ausbildung von Erziehern
einschließlich Fachschulen in freier Trägerschaft
PDF-Dokument - Stand: Dezember 2020
Nichtschülerprüfung
Wenn Sie über langjährige Erfahrung im pädagogischen Bereich und über fundierte Fachkenntnisse verfügen, ermöglicht Ihnen die Nichtschülerprüfung den Abschluss als Erzieherin oder Erzieher. Für die Zulassung zur Nichtschülerprüfung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme der regulären fachschulischen Ausbildung. Es handelt sich hierbei um eine externe Prüfung, nicht um eine Ausbildung.
Zulassungsantrag zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
Antragstellung vom 1. bis 12. März 2021
PDF-Dokument (783.2 kB) - Stand: Januar 2021
Ablaufplan der Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
Antragstellung vom 1. bis 12. März 2021
PDF-Dokument (330.5 kB) - Stand: Januar 2021
Allgemeine Hinweise zur zentralen schriftlichen Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung an Fachschulen für Sozialpädagogik
gültig ab 2. Schulhalbjahr 2020/2021
PDF-Dokument (587.4 kB) - Stand: Januar 2021
Prüfungsschwerpunkte zur zentralen schriftlichen Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung an Fachschulen für Sozialpädagogik
Schuljahr 2021/2022
1. Prüfungstermin (November 2021)
PDF-Dokument (461.8 kB)
Mündliche Prüfungsbereiche
Informationen zu den mündlichen Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend SozpädVO vom 13. Juni 2016
PDF-Dokument (545.6 kB) - Stand: Januar 2021
Informationen zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
PDF-Dokument (238.8 kB) - Stand: Januar 2021
Quereinstieg in den Erzieherberuf
Wenn Sie bereits einen Beruf einer verwandten Berufsgruppe ausüben, besitzen Sie unter Umständen aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung und Fortbildungen hinreichende pädagogische Fachkenntnisse und können unter Fortbildungsauflagen auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bei einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.
Möchten Sie über einen Quereinstieg eine erzieherische Tätigkeit aufnehmen? Dann haben wir für Sie hier alle Informationen zur Bewerbung und den Einstieg in den den Erzieherberuf zusammengetragen:
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan
Telefon: +49 30 90227-5050
post@senbjf.berlin.de
Stellenangebote
Mehr Infos
- Erzieher werden – Wege in den Beruf, Informationen des Dachverbands Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) e.V.