Das Netzwerk Kinderschutz

Kind sitzt weinend auf den Boden

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung kann nur in gemeinsamer Verantwortung getragen werden. Voraussetzung ist die Kooperation aller am Hilfeprozess Beteiligten. Sie gelingt nur, wenn die vorgegebenen fachlichen Standards eingehalten werden, die jeweiligen Aufgaben klar definiert und verbindliche Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind.

Mit dem „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Mit dem Kinderschutzgesetz wurde das Netzwerk Kinderschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt sowie ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Berlin setzt auf Bildung und Prävention. Dabei tragen Frühe Hilfen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Durch die Bundesinitiative FRÜHE HILFEN/Familienhebammen wird das Netzwerk für den Kinderschutz zu einem „Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen“ unter Einbezug des Gesundheits- und Bildungsbereichs erweitert.

Zur Sicherstellung des Netzwerks Kinderschutz/Frühe Hilfen und der psychosozialen Versorgung von Familien von Beginn der Schwangerschaft an und während der ersten Lebensjahre des Kindes wurde von der Bundesregierung ein dauerhafter Fonds eingerichtet werden.

Enge und frühzeitige Kooperation

Aufbauend auf das vorhandene Hilfe- und Angebotssystem soll durch Prävention und zielgenaue Hilfen sowie durch enge und frühzeitige Kooperation der verschiedenen beteiligten Institutionen die Effektivität des Kinderschutzes verbessert werden. Hierfür ist eine fachliche Zusammenarbeit der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen/ Entbindungspfleger, Kinderärzte, Geburtskliniken, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, der Jugendämter, der Kindertagesbetreuung, Schulen, unter anderem bis hin zum Familiengericht und der Polizei erforderlich.

In allen Berliner Bezirken gibt es eine Stelle für die Netzwerkkoordination. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, die Zusammenarbeit und die Abstimmung der Verfahrensweisen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen zu koordinieren.

  • Das Netzwerk Kinderschutz

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Spezialisierte Fachberatungsstellen Kinderschutz

Berlin verfügt über mehrere spezialisierte Fachberatungsstellen, die bei verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung Beratung und Unterstützung bieten.

Zur Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gem. § 8 b SGB V III kann die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (IseF) in Anspruch genommen werden.

Fachberatungsstellen

Kinderschutzambulanzen

Die sechs regionalen Kinderschutzambulanzen stärken den medizinischen Kinderschutz und tragen damit zu einer weiteren Verbesserung des Kinderschutzsystems bei.

Ihre Aufgabe ist, mitunter durch Vermittlung von Fachkräften der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, akute und chronische Formen von körperlicher oder seelischer Misshandlung beziehungsweise Vernachlässigung sowie sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu untersuchen.

Kinderschutzambulanzen und Fachberatungsstellen für Kinderschutz

Leitfäden zum Kinderschutz

Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, in der die verschiedenen Akteure unterschiedliche Rollen, Aufträgen und Zugängen zu jungen Menschen und ihren Familien haben. Die Handlungsleitfäden sollen Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und anderen Fachkräften Handlungssicherheit und Orientierung beim Erkennen „gewichtiger Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung vermitteln und die verbindlichen Verfahrensregelungen beschreiben.

  • Handlungsleitfaden Kinderschutz. Zusammenarbeit zwischen Schule und bezirklichem Jugendamt

    Wie Schulen und die bezirklichen Jugendämter bestmöglich zusammenarbeiten

    PDF-Dokument (751.9 kB)

  • Dokumentationsbogen zur innerschulischen Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung

    Anlage 1

    PDF-Dokument (207.9 kB)

  • Informationsblatt für Eltern und Erziehende über die Weitergabe von personenbezogenen Daten in Kinderschutzfällen

    Anlage 2

    PDF-Dokument (117.7 kB)

  • Mitteilungsbogen über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII

    Anlage 3

    PDF-Dokument (314.3 kB)

  • Leitfaden Kinderschutz. Wie Berliner Einrichtungen für geflüchtete Menschen gezielt handeln können

    Der Leitfaden umfasst ein für ganz Berlin einheitliches Kinderschutzverfahren in Einrichtungen für geflüchtete Menschen und zusätzlich eine Darstellung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sowie umfangreiche Informationen zum Netzwerk Kinderschutz.

    PDF-Dokument (528.2 kB)