Unterhaltsvorschuss

Mutter hält die Hand ihres Kindes

Kein Kind soll in Not geraten. Bei alleinerziehenden Eltern springt die Unterhaltsvorschusskasse ein, wenn der andere Elternteil für das Kind nicht ausreichend sorgt oder sorgen kann. In diesem Fall wird Ihrem Kind vom Staat ein Vorschuss gezahlt.

Höhe des monatlichen Unterhaltsvorschusses

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld abgezogen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Beträge:

Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen

Wenn Sie und Ihr Kind Bürgergeld (SGB II) vom Jobcenter beziehen und Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Bitte informieren Sie sich hierzu mit Hilfe des Merkblatts im Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Es ist möglich, dass Ihr Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch weiterhin nur vom Jobcenter sichergestellt wird.

Wenn das Jobcenter allerdings davon ausgeht, dass ein Anspruch auf vorrangigen Unterhaltsvorschuss besteht, werden Sie dort zu einer Antragstellung aufgefordert.

In jedem Falle erhalten Sie vom Jobcenter Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine Übergangszeit (bis tatsächlich Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wird) ohne Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in der bisherigen Höhe.

Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, weil Unterhaltsvorschuss nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen Monat rückwirkend gezahlt wird.

Datenschutz

  • Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

    Geltende Datenschutzbestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)

    PDF-Dokument (167.0 kB) - Stand: September 2025

Weiterführende Informationen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie