Jugendarbeit

Glückliche Jugendliche unterhalten sich miteinander im Freien

Jugendarbeit richtet sich an alle jungen Menschen zwischen 6 und 26 Jahren. Zentral dabei: Kinder und Jugendliche können mitreden, mitgestalten und mitentscheiden. Die Angebote sind facettenreich, freiwillig und inklusiv. Jugendarbeit.

Jugendarbeit als Handlungsfeld

Die Jugendarbeit als eigenständiger Sozialisations- und Bildungsbereich (§ 11 SGB VIII) stellt in ihrer Vielfalt ein bedeutsames Handlungsfeld der Jugendförderung dar. Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 26 Jahren und dienen der Demokratiebildung sowie der Befähigung zum eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.

Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.

Durch den freiwilligen und offenen Charakter der Jugendarbeit setzen die Angebote an den Interessen und der Lebenswelt der jungen Menschen an. Sie fördern die gesellschaftliche Mitverantwortung und regen zum sozialen Engagement an.

Gemein ist allen Angeboten, dass sie das Ziel der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von allen jungen Menschen verfolgen und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Förderbedarf, ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit. Deshalb ist der Ansatz der Inklusion bei vielen Projekten und Maßnahmen bereits gelebte Praxis.

Das Jugendfördergesetz

Am 1. Januar 2022 ist im Land Berlin das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten – von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten – neu strukturiert und über Fachstandards für den Umfang und die Qualität der Leistungen abgesichert. Darüber hinaus sind im Gesetz Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche verankert, indem diese an der Erstellung von Jugendförderplänen und somit an der infrastrukturellen Angebotsplanung beteiligt werden.

Schließlich wird die Jugendarbeit finanziell gestärkt: das Land Berlin stellt den Bezirken zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Gesetzes und die Absicherung der Vielfalt der Angebote der Jugendarbeit bereit.

Angebote

Folgende Angebotsformen sollen in allen Bezirken vorgehalten werden:

  • standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
  • standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHopMobile),
  • Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
  • Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z.B. Kinder- und Jugendbüros, Kinder- und Jugendparlamente),
  • Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare).

Fachstandards: Für jede Angebotsform wurden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden. Zum Fachstandard Umfang ist zum 1. Januar 2021 eine Rechtsverordnung in Kraft getreten. Zum Fachstandard Qualität veröffentlicht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zweijährig ein Rundschreiben.

Förderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene werden alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.

Jugendliche spielen Basketball

Jugendfördergesetz

Mit dem Gesetz wird die Jugendarbeit in Berlin mit Ihren vielfältigen Angeboten - von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten - neu strukturiert und über Fachstandards für Umfang und Qualität der Leistungen abgesichert. Weitere Informationen

  • Landesjugendförderplan für die Berliner Jugendarbeit - Planungszeitraum 2024 bis 2027

    PDF-Dokument (4.0 MB)

  • Gesamtbericht zur Sichtweise junger Menschen in Berlin - Ergebnisse der Beteiligigung an der Erstellung des Landesjugendförderplans 2022-2023

    PDF-Dokument (641.1 kB)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie