Kita-Gutschein

Hand mit Computermaus

Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung täglich, ohne dass der Bedarf geprüft wird. Wenn Sie diesen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Antrag zur Förderung des Kindes, sog. Kita-Gutschein, stellen. Wenn Ihr Kind bereits betreut wird und Sie den Betreuungsumfang erweitern wollen, tun Sie dies ebenfalls mit dem Kita-Gutschein.

Der Kita-Gutschein

Der erste Schritt zu einem Kita-Platz oder einem Platz in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/Tagesvater) ist die Anmeldung beim Jugendamt Ihres Wohnbezirkes. Von Ihrem Jugendamt bekommen Sie einen Kita-Gutschein ausgestellt.

Diesen können Sie bei einer Kita oder einer Kindertagespflege Ihrer Wahl, wo Ihr Kind betreut werden soll, einlösen, wenn dort ein freier Platz verfügbar ist. Im Kita-Gutschein ist der Betreuungsumfang für Ihr Kind vermerkt.

Wenn Sie bereits einen Kitagutschein haben und Ihren Betreuungsumfang erweitern wollen, nutzen Sie bitte auch den Antrag zum Kita-Gutschein.

  • Muster eines Kita-Gutscheins

    PDF-Dokument (193.7 kB)

Kita-Gutschein beantragen

Der Kita-Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Kind und zur gewünschten Betreuungszeit.

Sie können dafür entweder das Online-Formular nutzen oder sie drucken sich die Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen aus und füllen sie handschriftlich aus.

Der Online-Antrag

Sie können den Kita-Gutschein auch online beantragen. Das Online-Formular ist so eingerichtet, dass es sich den Eingaben des Antragstellers automatisch anpasst.

Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags wird automatisch ein einseitiger Kurzantrag erstellt. Diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn unterschrieben an das für Ihren Bezirk zuständige Jugendamt. Gegebenenfalls sind dem Kurzantrag noch Unterlagen (z. B. Arbeitsnachweise) in Kopie beizufügen.

Das Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

    Bitte beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks einreichen

    PDF-Dokument (491.0 kB)

Erläuterungen

  • Erläuterungen zum Anmeldeformular zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

    Bitte einreichen beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks

    PDF-Dokument (186.5 kB) - Stand: Dezember 2023

Einlösen des Kita-Gutscheins

für einen Kita-Platz
Sie haben Ihren Kita-Gutschein erhalten und fragen sich, wie es jetzt weitergeht? Mit Ihrem Gutschein begeben Sie sich auf die Suche nach einem freien Platz in einer Kita Ihrer Wahl.

Wie vielfältig die Berliner Kitalandschaft ist, können Sie im Kita-Navigator ersehen. Mit Hilfe der Umkreissuche finden Sie hier auch die Kitas in Ihrer Nähe. Wenn Sie dies wünschen, unterstützt Sie bei der Suche nach einem freien Platz auch Ihr örtliches Jugendamt.

Haben Sie einen freien Platz in einer Kita gefunden, schließen Sie mit dem Träger der Einrichtung einen Betreuungsvertrag ab und lösen Ihren Gutschein dort ein. Die Kita-Leitung wird Sie hierbei unterstützen.

für einen Platz in der Kindertagespflege
Alternativ zur Kita können Sie sich auch für die Betreuung Ihres Kindes in einer Tagespflegestelle (Tagesmutter/Tagesvater) entscheiden. Auf der Suche nach einer Tagespflegestelle unterstützt Sie der Fachdienst Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt.

Haben Sie sich für die Betreuung in einer Tagespflege entschieden und einen freien Platz gefunden, schließen Sie den Betreuungsvertrag mit Ihrem Jugendamt ab und lösen Ihren Gutschein dort ein.

Haben Sie sich für die Betreuung in einer Tagespflege entschieden und einen freien Platz gefunden, schließen Sie den Betreuungsvertrag mit Ihrem Jugendamt ab und lösen Ihren Gutschein dort ein.

Berlin und Brandenburg

Berlin und Brandenburg haben vereinbart, die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen im jeweils anderen Land zu erleichtern, zum Beispiel wenn eine arbeitsplatznahe Betreuung sinnvoll oder erforderlich ist.

  • Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg

    PDF-Dokument (27.0 kB)

  • Kostenblatt zur Ausgleichszahlung ab 1. Februar 2024

    zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (136.0 kB)

  • Kostenblatt zur Ausgleichszahlung ab 1. Januar 2024

    zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (136.0 kB)

  • Kostenblatt zur Ausgleichszahlung ab 1. April 2023

    zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (135.4 kB)

  • Kostenblatt zur Ausgleichszahlung ab 1. Januar 2023

    zwischen den Jugendämtern der Länder Berlin und Brandenburg für die Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (135.3 kB)