Corona-Informationen zu Schule und Kita
Bis zum 14. Februar gibt es keinen Präsenzunterricht in Berlins Schulen, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde, die laufend aktualisiert wird.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Kinderzuschlag

Anspruch und Dauer
Familien und Alleinerziehende können Kinderzuschlag (KiZ) für Kinder bis zum 25. Lebensjahr beantragen, wenn
- die Kinder im Haushalt der Eltern leben, die Kinder unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder verpartnert sind,
- sie Kindergeld für diese Kinder erhalten,
- das Einkommen über einer festgesetzten Mindestgrenze liegt
(die Einkommenshöchstgrenze entfällt ab dem 1. Januar 2020, sodass auch Familien bis in mittlere Einkommensbereiche noch einen geminderten Kinderzuschlag bekommen können),
- sie mit dem Kinderzuschlag und Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) bleiben,
- der gesamte Familienbedarf mit dem Kinderzuschlag gedeckt wird
Wenn Sie ausschließlich Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt und beginnt mit dem Monat der Antragstellung. In der Regel wird der Kinderzuschlag an denjenigen Elternteil gezahlt, der auch das Kindergeld bezieht.
Höhe
Der Kinderzuschlag kann je Kind max. 185 Euro pro Monat betragen.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.
Eigene Einkünfte des Kindes, Unterhaltszahlungen sowie Unterhaltsvorschuss werden auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Beantragung
Den Kinderzuschlag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Erhalten Sie als Familie einen Kinderzuschlag, können Sie zusätzlich auch Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen.
- Kinderzuschlag-Lotse (KiZ-Lotse) Hier können Sie mit ein paar Klicks herausfinden, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
- Kinderzuschlag beantragen – Schritt für Schritt Anleitung und Antragsformular für den Kinderzuschlag
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan
Telefon: +49 30 90227-5050
post@senbjf.berlin.de
Mehr Infos
- Familienportal Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderzuschlag verstehen Informationen der Bundesagentur für Arbeit
-
Kinderzuschlag beantragen – Schritt für Schritt
Anleitung der Bundesagentur für Arbeit
-
Merkblatt Kinderzuschlag
Broschüre der Familienkasse – Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Durchführungsanweisung Kindergeldzuschlag (DA-KiZ) Änderungen zum Kinderzuschlag vom 1. Juli 2019